Novelle Landesnaturschutzgesetz – Tariftreuegesetz wird zum zahnlosen Tiger

ver.di kritisiert die vom Kabinett heute beschlossene Novelle des Landesnaturschutzgesetzes, die „gut versteckt“ das Landestariftreuegesetz erheblich schwächen wird.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Das Tariftreuegesetz soll zum zahnlosen Tiger gemacht werden, heimlich, still und leise. Im nächsten Schritt wird es dann zum Bürokratiemonster erklärt werden.“

Mit der Novelle wird der vergabespezifische Mindestlohn an den gesetzlichen Mindestlohn automatisch angepasst, jegliche eigene Gestaltungsmöglichkeit im Land damit aufgegeben.

Die Regelungen im bisherigen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz waren ohnehin viel zu zahm gegenüber Arbeitgebern, die zwar mit öffentlichen Aufträgen gutes Geld verdienen, ihren Beschäftigten gleichzeitig aber keine tariflichen Löhne zahlen wollen.

ver.di kritisiert die Novelle, da der gesetzliche Mindestlohn viel zu niedrig ist, um davon in Baden-Württemberg anständig leben zu können.

Das Mindestentgelt sollte sich – so die Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften in ihrer Stellungnahme – an der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Land (TV-L) orientierten und entsprechend der tariflichen Steigerungen jährlich erhöht werden. Aktuell liegt der Stundenlohn dort in der niedrigsten Entgeltgruppe bei 10,46 Euro.

Gross: „Außerdem wurde die Chance vertan, endlich die Anwendung von Tarifverträgen zur Bedingung für die öffentliche Auftragsvergabe insgesamt zu machen. So werden der sich immer stärker ausbreitende Niedriglohnsektor und die Erosion der Flächentarifverträge in vielen Branchen nicht zurückgedrängt.“

Nötig wäre gewesen, eine echte Pflicht zur Tariftreue bei öffentlichen Auftragsvergaben einzuführen und die Einhaltung des Gesetzes auch konsequent zu kontrollieren.

PM

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