Künstliche Intelligenz wird die Medizin in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Diagnostik, Therapie, Dokumentation und Organisation, wirft zugleich aber grundlegende ethische, rechtliche und gesundheitspolitische Fragen auf. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Landesdelegiertenversammlung der Hartmannbund-Landesverbände Bayern und Baden-Württemberg stand deshalb die Frage, wie sich ärztliche Verantwortung im Zeitalter intelligenter Assistenzsysteme weiterentwickelt und welche Aufgaben auch künftig untrennbar mit dem ärztlichen Beruf verbunden bleiben.
Die beiden Landesverbände setzten ein deutliches Zeichen, die digitale Transformation des Gesundheitswesens aktiv mitzugestalten. Unter dem Leitmotiv „Mensch. Medizin. Maschine. – Wie verändert Künstliche Intelligenz ärztliche Verantwortung?“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Medizin und Recht gemeinsam mit den Delegierten über die Zukunft der medizinischen Versorgung.
Zunächst begrüßten die Landesvorsitzenden Klaus Rinkel (Baden-Württemberg) und Wolfgang Gradel (Bayern) die Gäste. Gradel betonte in Anlehnung an Papst XIV, dass die KI in den Dienst der Menschlichkeit gestellt werden müsse. Sie sei einerseits in der Medizin mittlerweile unverzichtbar, brauche als Werkzeug aber den „menschlichen Backup“.
Nach kurzen Grußworten aus Politik und ärztlicher Selbstverwaltung ging die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach, in Ihrer Rede auf die Digitalisierung als zentrale Zukunftsaufgabe des Gesundheitswesens ein. Sie warb dafür, Künstliche Intelligenz konsequent als Instrument zur Verbesserung der Patientenversorgung einzusetzen. Moderne digitale Anwendungen könnten Ärztinnen und Ärzte insbesondere bei Dokumentation, Diagnostik und Organisation wirksam entlasten und dadurch mehr Zeit für die unmittelbare Versorgung der Patientinnen und Patienten schaffen. Gleichzeitig warnte sie vor überhöhten Erwartungen. Künstliche Intelligenz könne den Fachkräftemangel nicht beheben und strukturelle Probleme des Gesundheitswesens nicht allein lösen. Entscheidend seien praxistaugliche Anwendungen mit einem klaren Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Besondere Bedeutung maß Gerlach der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte, der verantwortungsvollen Nutzung hochwertiger Gesundheitsdaten und dem Aufbau eines europäischen Gesundheitsdatenraums für Forschung und Innovation bei. Zugleich unterstrich sie, dass die Verantwortung für medizinische Entscheidungen auch künftig unteilbar bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verbleibt. Aus der Perspektive des ärztlichen Alltags zeigte Jan Baumann auf, dass Künstliche Intelligenz in vielen Bereichen der Medizin bereits Realität ist – von der automatisierten Dokumentation über die Unterstützung bei der Bilddiagnostik bis hin zur Auswertung großer Datenmengen und der Entscheidungsunterstützung. Ihr größtes Potenzial liege darin, Routinetätigkeiten zu übernehmen und Ärztinnen und Ärzte von administrativen Aufgaben zu entlasten. Dadurch könnten Freiräume für Anamnese, Untersuchung und das persönliche Gespräch mit den Patientinnen und Patienten entstehen. Gleichzeitig warnte Baumann davor, ärztliches Denken durch algorithmische Empfehlungen zu ersetzen. Digitale Kompetenzen müssten deshalb künftig selbstverständlich in Studium, Weiterbildung und Fortbildung verankert werden, ohne dass klinische Erfahrung und diagnostische Fähigkeiten an Bedeutung verlören.
Die ethischen Grundlagen beleuchtete Prof. Dr. Peter Schallenberg. Er spannte einen weiten Bogen von den Anfängen der neuzeitlichen Medizin über Sokrates, Hegel, Kant und den Hippokratischen Eid bis zu den Herausforderungen einer zunehmend digitalisierten Medizin. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welches Menschenbild den Einsatz neuer Technologien leiten müsse. Nicht die Technik bestimme den Menschen, sondern das Menschenbild den verantwortungsvollen Umgang mit der Technik. Medizin, so Schallenberg, erschöpfe sich weder in der Verarbeitung medizinischer Informationen noch in statistischen Wahrscheinlichkeiten. Sie richte sich stets an den Menschen als Person mit unveräußerlicher Würde und sei deshalb mehr als technische Problemlösung: Ärztliches Handeln sei verantwortete Praxis, getragen von Gewissen, Urteilskraft und der personalen Begegnung zwischen Arzt und Patient. Algorithmen könnten Daten analysieren, Wahrscheinlichkeiten berechnen und Entscheidungen vorbereiten – ärztlich Verantwortung übernehmen oder ersetzen könnten sie jedoch nicht. Technischer Fortschritt und Humanität seien deshalb keine Gegensätze, sondern müssten gemeinsam weiterentwickelt werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen erläuterte Prof. Dr. Iris Felicitas Koller. Sie stellte die wesentlichen Vorgaben des europäischen AI Acts sowie des Medizinprodukterechts vor und machte deutlich, dass auch beim Einsatz leistungsfähiger KI-Systeme die Letztverantwortung bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verbleibt. Künstliche Intelligenz könne diagnostische und therapeutische Entscheidungen unterstützen, entbinde jedoch nicht von der Pflicht zur ärztlichen Prüfung und Verantwortung. Transparenz, Dokumentation und menschliche Kontrolle seien daher unverzichtbare Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen und rechtssicheren Einsatz entsprechender Systeme.
In der anschließenden Diskussion mit den Delegierten zeigte sich ein Konsens: Künstliche Intelligenz wird die Medizin tiefgreifend verändern und bietet erhebliche Chancen für Diagnostik, Therapie und Organisation. Voraussetzung für ihren erfolgreichen Einsatz sind jedoch praxistaugliche Anwendungen, hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie die konsequente Wahrung ärztlicher Verantwortung. Digitalisierung soll Ärztinnen und Ärzte unterstützen, Bürokratie abbauen und mehr Zeit für die unmittelbare Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten schaffen. Ärztliche Verantwortung, ethische Urteilsfähigkeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bleiben auch im Zeitalter Künstlicher Intelligenz die unverzichtbare Grundlage einer hochwertigen medizinischen Versorgung.
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