BAG-Urteil im Fall Egenberger: ver.di sieht die Rechte von Kirchenbeschäftigten trotz negativer Einzelfallentscheidung gestärkt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die heutige Einzelfallentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das den Entschädigungsanspruch von Vera Egenberger gegen die Diakonie abgewiesen hat, betont aber die Stärkung von Beschäftigtenrechten, die durch die Klage erreicht wurde.

Der kirchliche Träger hatte ihre Bewerbung auf eine Projektstelle zur UN-Antirassismuskonvention im Jahr 2012 wegen fehlender Kirchenmitgliedschaft abgelehnt. „Frau Egenberger hat dennoch Rechtsgeschichte geschrieben“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Gerichte haben den Kirchen enge Grenzen gesetzt, in denen sie von Beschäftigten eine Konfessionszugehörigkeit verlangen können. Sie dürfen nicht allein deshalb diskriminieren, weil sie Kirchen sind. Das ist ein wichtiger Fortschritt und stärkt die Rechte der rund 1,8 Millionen Beschäftigten bei Kirchen, Diakonie und Caritas.“

Mit dem seit 14 Jahren laufenden Verfahren hatten sich neben dem Bundesarbeitsgericht auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverfassungsgericht befasst. „Der EuGH hat klargestellt, dass die Kirche von ihren Beschäftigten nur dann die Konfessionszugehörigkeit verlangen kann, wenn dies bei der betreffenden Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte Anforderung ist. Das kann von staatlichen Gerichten überprüft werden.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Sichtweise im Grundsatz bestätigt, den Einzelfall aber zur Überprüfung an das BAG zurückverwiesen, das nun gegen die Klägerin entschied. „Eine Kirchenmitgliedschaft kann nur noch für wenige, verkündungsnahe Tätigkeiten verlangt werden. Und genau darum ging es, denn niemand bestreitet, dass die Pfarrerin oder der Seelsorger Mitglied in der Kirche sein muss“, sagte Bühler. „Das ganze Verfahren ist eine klare Ansage an die Kirchenspitze, die immer noch auf ihrem Sonderweg im Arbeitsrecht beharrt. Sie sollte die entsprechende Konsequenz ziehen und endlich im Jahr 2026 ankommen.“

Der nun erreichte Rechtsfortschritt sei der großen Beharrlichkeit von Vera Egenberger zu verdanken, die auch von ver.di und dem Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes unterstützt wurde. Bühler: „Vera Egenbergers Durchhaltevermögen verdient höchsten Respekt. Trotz des heutigen Urteils kann man ihr nur gratulieren.“

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/207316/bag-urteil-im-fall-egenberger-ver-di-sieht-die-rechte-von-kirchenbeschaeftigten-trotz-negativer-einzelfallentscheidung-gestaerkt/

Schreibe einen Kommentar