Der Arbeitgeberverband (AGU) der vier Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm hat die laufende Gehaltstarifrunde massiv belastet und sorgt nach nur einer Verhandlungsrunde für eine Eskalation. Als Reaktion auf den ersten jeweils eintägigen Warnstreik am Dienstag (Ulm am Montag) hat der AGU den bestehenden Rationalisierungsschutztarifvertrag von 1987 (2008 erneuert) zum Ende des Jahres gekündigt. Die Kündigung wird offen begründet mit dem Warnstreik. Außerdem wird direkt angedroht, dass jede weitere Warnstreikmaßnahme ein mögliches Tarifergebnis verschlechtern wird. ver.di hatte zu den ersten Arbeitsniederlegungen aufgerufen, weil die Arbeitgeber in der ersten Verhandlungsrunde am 6. Mai kein Angebot vorgelegt hatten.
Jakob Becker, ver.di Verhandlungsführer: „Die Bestrafung Beschäftigter für die Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Streik ist eines öffentlichen Arbeitgebers unwürdig. Wir bedauern, dass bereits nach nur einer Verhandlungsrunde das Land als Eigner in der Verantwortung steht, die eigenen Kliniken zur Ordnung zu rufen. ver.di hatte den vier Kliniken in der Verhandlung die Hand gereicht für gemeinsame Proteste gegen die GKV-Reform. Die Unikliniken haben dies im Gegensatz zu anderen Krankenhäusern im Land abgelehnt. Sie wollen offensichtlich, dass allein ihre Beschäftigten die Zeche für eine falsche Gesundheitspolitik zahlen. Tarifautonomie sticht GKV-Reform: Wir lassen uns das Streikrecht nicht nehmen. Nicht von einer falschen Politik und nicht von fehlgeleiteten Klinikarbeitgebern.“
In dem von den Arbeitgebern gekündigten Rationalisierungsschutztarifvertrag heißt es in der Präambel: „Bei der Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen sind die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Belange der Arbeitnehmerinnen zu berücksichtigen und soziale Härten möglichst zu vermeiden“. Der Tarifvertrag sichert für Beschäftigte ein Mindestmaß an sozialen Grundlagen, falls es zu Personalabbau kommt: Kündigungsschutz für langjährige Beschäftigte, die aktive Einbeziehung von Personalräten, Beratungsangebote, die grundsätzliche Sicherung von Arbeitsplätzen in oder in der Nähe der Klinik, Unterstützung bei Fortbildungen und Umschulungen, Vergütungssicherungen sowie Abfindungsregeln.
Becker: „«Soziale Härten vermeiden» soll nach dem Willen der Arbeitgeber nicht mehr der Leitsatz der Unikliniken im Umgang mit ihren Beschäftigten sein. Dieser Tarifvertrag wurde abgeschlossen für schlechtere Zeiten. Dass die Arbeitgeber diese fast vier Jahrzehnte bewährte Vereinbarung kündigen, ist ein massiver Vertrauensbruch, der die weitere Zusammenarbeit mit der Belegschaft erheblich belastet.“
ver.di teilt die Einschätzung der Arbeitgeber, dass die geplante GKV-Reform Krankenhäuser finanziell belasten wird und damit erhebliche Auswirkungen für das Personal, Patientinnen und Patienten und die Kliniklandschaft verbunden sind. ver.di im Land ist weiterhin bereit, mit Klinikvorständen sowie der Landesregierung dafür zu kämpfen, dass die Reform im laufenden Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich überarbeitet wird.
Auf der Grundlage einer Beschäftigten-Befragung, an der über 3.000 Kolleg:innen teilgenommen haben, hat die ver.di-Tarifkommission folgende Forderungen beschlossen:
7,5 Prozent, mindestens 320 Euro mehr im Monat für die Beschäftigten und 250 Euro mehr im Monat für Auszubildende und Praktikant:innen, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Für Auszubildende soll es einen Mobilitätszuschuss in Höhe des Deutschlandtickets geben. Um bei der Eingruppierung an andere Tarifverträge anschlussfähig zu sein, erwartet ver.di eine Verhandlungszusage, um im Nachgang der Tarifrunde über die höhere Eingruppierung bestimmter Berufsgruppen zu verhandeln.
Die zweite Verhandlungsrunde ist am 17. Juni.
Für die vier baden-württembergischen Uniklinika in Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg gilt ein eigener, mit dem Arbeitgeberverband Uniklinika abgeschlossener Tarifvertrag, von dem rund 26.000 Beschäftigte an den vier Kliniken betroffen sind. Die Ärzt:innen fallen unter den Tarifvertrag Ärzte Länder, das wissenschaftliche Personal als Landesbeschäftigte unter die Tarifbestimmungen des Landes.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg