Am 4. Mai zweiter Warnstreik in der Tarifrunde Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV)

Nach der zweiten ergebnislosen Verhandlungsrunde am 28. April 2023 mit dem Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE) für rund 5.000 Beschäftigte, die unter den Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV) fallen, ruft ver.di die Beschäftigten mehrerer Verkehrsunternehmen bundesweit zum Warnstreik am 4. Mai 2023 auf.

Jan Bleckert, ver.di Baden-Württemberg „Ein Warnstreik hat leider noch nicht gereicht. Lediglich kosmetische Änderungen im Angebot der Arbeitgeber zwingen uns nun, die Beschäftigten bei der SWEG ein zweites Mal zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen. Wir hoffen, dass dieser Weckruf ausreicht, um die Arbeitgeber wachzurütteln.“

In Baden-Württemberg sind die Beschäftigten der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH aufgerufen, die Arbeit ganztägig niederzulegen. Für diesen zweiten Warnstreik in der laufenden Runde sind wieder ganztägige Aktionen in vielen Betriebsteilen geplant. Dazu zählen die Standorte: Wiesloch, Sinsheim, Offenburg, Lahr, Müllheim, Endingen, Weil am Rhein, Dörzbach, Lauda, Schutterwald, Kehl, Gammertingen, Hechingen, Immendingen, Heidenheim und Ulm.

ver.di wird in den Betrieben und Betriebshöfen über die konkreten Planungen informieren. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass es wie beim ersten Warnstreik am 26. April im Busverkehr in den Gebieten Kraichgau Wiesloch, Hohenlohe, Main/Tauber, Mittelbaden, Markgräflerland, Weil am Rhein, Landkreise Zollernalb, Sigmaringen, Reutlingen, Biberach und Tübingen zu Beeinträchtigungen kommen kann. Außerdem wird es im Schienenpersonennahverkehr in den Netzen Netz 8, Netz 12, Netz 14 und Netz 15 Beeinträchtigungen geben.

ver.di fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 550 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Auszubildendenvergütung soll um 250 Euro steigen. Das Angebot der Arbeitgeberseite sieht hingegen eine Laufzeit von 26 Monaten und eine Tabellenerhöhung erst ab Mai 2024 um 8 Prozent bzw. mindestens 300 Euro vor. In 2023 bieten die Arbeitgeber die Zahlung einer steuerfreien Sonderzahlung in Höhe von 1.080 Euro und elf monatliche Einmalzahlungen von 160 Euro bis April 2024 an. Am ersten Warnstreik in dieser Tarifrunde am 26. April hatten sich bundesweit über 2.000 Beschäftigte beteiligt, allein in Baden-Württemberg rund 800. Dennoch blieb die zweite Verhandlungsrunde am 28. April ohne Ergebnis. Neben den Aktionen in Baden-Württemberg sind Warnstreiks in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern geplant. Mit den bundesweiten Aktionen will ver.di den Druck in den Verhandlungen erhöhen. Der Tarifvertrag ist seit dem 1. April gekündigt. Im Februar hatte die Gewerkschaft ihre Forderungen aufgestellt. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 5. Mai 2023 in Fulda statt. Der ETV, „Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben“, regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte von etwa 5.000 Beschäftigten in rund 40 Betrieben in ganz Deutschland. Tarifparteien sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE). Die dem Tarifvertrag angeschlossenen Unternehmen erbringen mehrheitlich Dienstleistungen im ÖPNV auf der Straße und der Schiene oder sind im Schienengüterverkehr tätig. Auch Hafenbetriebe und Werkstätten finden sich in dem Tarifbereich. Gehalten werden die meisten Unternehmen von Trägern der öffentlichen Hand. In Baden-Württemberg fallen unter anderem die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH und die Albtalverkehrsgesellschaft aus Karlsruhe unter den ETV.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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