Mit der Begründung, den in der Corona-Krise geplagten innerstädtischen Einzelhandel durch weitere verkaufsoffene Sonntage unterstützen zu wollen, gibt es landauf, landab Versuche, die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Anlassbezugs aufzuweichen. Nach dem Ladenöffnungsgesetz und höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Sonntagsöffnungen nur im Zusammenhang mit „örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ zulässig.
Die Allianz für den freien Sonntag spricht sich nun noch einmal entschieden gegen solche Vorschläge aus. Sie befürchtet, dass damit der mit Verfassungsrang geschützte freie Sonntag angegriffen werden soll und verweist auf das Bundesverwaltungsgericht, das erst im Jahr 2020 in einer Entscheidung zur Stadt Herrenberg die verfassungsrechtliche Bedeutung des freien Sonntags nochmals bekräftigt hat. Beim Anlassbezug geht es um den Kern des vom Grundgesetz geforderten Sonn- und Feiertagsschutzes. Wer von diesem Prinzip abrückt, stellt den Sonntagsschutz in Deutschland grundsätzlich in Frage.
Der Sonntag ist kein Tag zum Shoppen und Schuften. Er gehört der Familie, den Freunden, dem Glauben, der Kultur, dem Sport und der Erholung. Auch Beschäftigte im Handel haben ein Recht auf diesen Tag – gerade unter den belastenden Arbeitsbedingungen der gegenwärtigen Pandemie. Der arbeitsfreie Sonntag ist kein überflüssiger Luxus, auf den wir jetzt verzichten können, sondern ein wertvolles Gut, das es zu schützen gilt. Sonntagsschutz hört nicht in Zeiten der Pandemie auf! Der freie Sonntag ist das Kulturgut, das uns seit 1700 Jahren nicht nur Struktur, sondern auch Zeiten der Ruhe und des Innehaltens in Gemeinschaft mit unseren Nächsten garantiert. „Dass der Sonntag ein geistlicher Tag ist, ein Tag der Schöpfung, der den Menschen Gemeinschaft spüren lässt und ihm die Freiheit Gottes vor Augen führt, ist aus kirchlicher Sicht entscheidend.“, sagten die kirchlichen Vertreter in der Sonntagsallianz.
Die Vertreter:innen der Sonntagsallianz warnen deshalb alle Beteiligten davor, beim Sonntagsschutz vor-schnelle Kompromisse zu suchen. Die immer wieder ins Spiel gebrachte vollständige Abschaffung des Anlassbezuges, und sei sie auch zunächst befristet, wird die Sonntagsruhe insgesamt beschädigen, aber weder den Umsatz noch die Arbeitsplätze im Einzelhandel retten. Geöffnete Läden an Sonntagen führten schon vor der Corona-Krise nicht zu höheren Umsätzen. Für die „Allianz für den freien Sonntag“ ist der Sonntag nicht verhandelbar. Es braucht neue Ideen und Konzepte, um die Innenstädte attraktiv zu halten und den Einzelhandel in den Städten zu fördern, ohne dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.
In der „Allianz für den freien Sonntag“ in Baden-Württemberg haben sich gewerkschaftliche und kirchliche Organisationen zu einem Bündnis für sozialverträgliche Arbeitszeiten zusammengeschlossen. Sie ist Teil der auf Bundesebene ins Leben gerufenen „Allianz für den freien Sonntag“. Dazu gehören: • Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Erzdiözese Freiburg und Diözese Rottenburg-Stuttgart • Arbeitnehmerseelsorge Erzdiözese Freiburg • Betriebsseelsorge Diözese Rottenburg-Stuttgart • Kolping Landesverband Baden-Württemberg • Evangelische Arbeitnehmerschaft (EAN) der Evangelischen Landeskirche in Baden • Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelischen Landeskirche in Baden • Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg • Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg