Keine Kitaöffnung ohne angepasste konkrete Schutzmaßnahmen – Notbetreuung muss verbindlich geregelt werden

„Niemand kennt die Sorgen und Nöte der Kinder und ihrer Eltern durch geschlossene Kitas und Grundschulen besser als das dort arbeitende pädagogische Fachpersonal. Aber die bisher diffuse Angst vor Infektionen ist durch die Studien der Krankenkassen erschreckend berechtigt und konkret geworden. Sie tragen mit das höchste Infektionsrisiko aller Beschäftigtengruppen und sollen jetzt ohne jeglichen Schutz zurück an ihre Arbeitsplätze.

Die Landesregierung ist in der Pflicht, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle in Kitas und Grundschulen an die erste Stelle zu setzen. Die Risikominimierung gehört zum gesetzlichen Auftrag jedes Arbeitgebers“, so Hansi Weber, ver.di Vertrauensfrau und Erzieherin in Mannheim. ver.di fordert deshalb sofort verbindliche Regelungen für die Notbetreuung, eine klare Definition sinkender Infektionszahlen, ab denen Kitas und Grundschulen wieder uneingeschränkt geöffnet werden, und endlich mehr Schutz für die Beschäftigten. Dazu gehört auch eine noch höhere Priorisierung bei der Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Was ab dem 18. Januar von den Kolleginnen und Kollegen gefordert wird, geht weit über die üblichen Dienstpflichten hinaus. Bisher gibt es noch nicht einmal verbale Wertschätzung für die herausragende Arbeit der Beschäftigten in den Kitas, die bereits in den letzten Wochen in der Notbetreuung ihre Gesundheit einem hohen Risiko aussetzen mussten.“ Konkret fordert ver.di Baden-Württemberg: Die bereits jetzt stattfindende Notbetreuung muss endlich verbindlich geregelt werden. Der Verzicht auf eine Betreuung durch die Eltern ist, wenn beide berufstätig sind, freiwillig. Damit sind die Kitas bereits seit Wochen faktisch offen. Die vollständige Öffnung muss vom Infektionsgeschehen abhängig sein. Dafür braucht es jetzt und vor einer Entscheidung klare Aussagen, ab welchem Inzidenzwert Kitas geöffnet werden dürfen. Es braucht jetzt sofort FFP-2-Masken für alle Beschäftigten in der Kinderbetreuung, die vom Land bereitgestellt werden, um die Träger nicht noch zusätzlich zu belasten. Die Gruppen müssen verbindlich voneinander getrennt sein, die Bezugspersonen eindeutig zugeordnet werden. Nur so kann auch die Schließung einer kompletten Kindertagesstätte verhindert werden. Schließlich sollten alle Beschäftigten in Kitas und Grundschulbetreuung in Baden-Württemberg bei der Impfung weiter priorisiert werden, weil sie zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Risiko bei Ansteckung und damit natürlich auch bei der Verbreitung gehören. Um den Gesundheitsschutz in den Kitas gewährleisten zu können, braucht es mehr und nicht weniger Personal. Gerade weil die Landesregierung erlaubt, den Mindestpersonalschlüssel zu unterschreiten, ist es umso wichtiger, dass für die vielen zusätzlichen, nicht pädagogischen Aufgaben, wie die Desinfektion oder das regelmäßige Lüften, zusätzliches Personal eingestellt wird. Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Ohne diese flankierenden Maßnahmen dürfen die Kitas im Land nicht in den Regelbetrieb überführt werden. Dieses Mindestmaß an Schutz brauchen die pädagogischen Fachkräfte genauso wie die Kinder und deren Eltern.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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