Die Bekämpfung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen bleibt eine große Herausforderung. Darauf hat die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in einem Brief an die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) hin gewiesen und angekündigt, die Arbeitgeber bei der Durchführung der betrieblichen Prüfverfahren weiter zu unterstützen.
In dem Schreiben an den AfA-Kreisvorsitzenden Klaus-Peter Grüner heißt es unter anderem, dass schon „45 Prozent der Arbeitgeber ihre Entgeltstrukturen freiwillig auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten analysiert“ hätten und damit der gesetzlichen Aufforderung gefolgt wären. „Die Schließung der Entgeltlücke ist Voraussetzung für die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt“, betonte Grüner und begrüßte, dass die Bundesregierung durch Bereitstellung von „Informations- und Beratungsangeboten“ die Anwendung des Auskunftsanspruchs, wie er im Gesetz vorgesehen ist, weiterhin gezielt unterstützen will.
Dennoch stellt die AfA als Arbeitnehmerorganisation der SPD fest, dass die drei Kernelemente des Gesetzes – Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht – in der jetzigen Form nicht die gewünschte Wirkung entfaltet haben. Dies habe die erste Evaluation ergeben, bei der bekannt wurde, dass nur zwei Prozent aller befragten Beschäftigten Gebrauch von ihrem Auskunftsrecht über die Höhe der Entlohnung vergleichbarer Tätigkeiten gemacht haben.
Die AfA kritisiert insbesondere, dass ausgerechnet im Öffentlichen Dienst nur ein Viertel der Dienststellen eine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen vorgenommen hat. „Deshalb ist es notwendig, dass das Gesetz wirkmächtig aus-gestattet werden muss“, lautet für AfA-Chef Grüner die zu ziehende Schlussfolgerung, für die Nichterfüllung des Gesetzes empfindliche Sanktionen vor-zusehen. Er merkt an, dass die Entgeltlücke auch im Kreis Göppingen noch an der Tagesordnung sei.
PM SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Stauferkreis