Bundesverwaltungsgericht widerspricht VGH Mannheim zur Sonntagsöffnung – ver.di: ab heute haben sich alle Städte und Gemeinden auch daran zu halten

ver.di Baden-Württemberg begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Sonntagsöffnung und zum Schutz des Sonntages. Verhandelt wurde auch eine Öffnung in Herrenberg, gegen die ver.di Stuttgart geklagt hatte.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Damit ist jetzt unmissverständlich klargestellt: Die höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch in Baden-Württemberg. Ab heute haben sich wirklich alle Städte und Gemeinden im Land auch daran zu halten.“

Cuno Brune-Hägele, ver.di Geschäftsführer in Stuttgart: „Mit der gestrigen Entscheidung des obersten Gerichts zu Herrenberg war nun auch unsere dritte Klage erfolgreich, nach Ludwigsburg und Sindelfingen. Wir hoffen, dass wir nun nicht mehr klagen müssen, um rechtswidrige Sonntagsöffnungen zu verhindern.“

In den letzten Jahren haben sich immer wieder Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bewusst und wissentlich über die bestehenden Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts dazu hinweggesetzt. ver.di musste damit jeweils den Klageweg einschlagen, um offensichtlich rechtswidrige Öffnungen noch zu verhindern. Die Veranstalter konnten dabei darauf vertrauen, dass einstweiligen Verfügungen nicht stattgegeben wird, weil der Schaden einer kurzfristigen Absage höher wiegt als der Schaden für Beschäftigte, einmalig sonntags zu arbeiten. So konnten die Öffnungen in der Folge meist stattfinden.

Gross: „Es bleibt der Verdacht, dass die Akteure im Land auch bewusst auf eine abweichende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vertraut haben. Dem hat Leipzig gestern einen klaren Riegel vorgeschoben. Städte und Gemeinden, staatliche Akteure, haben sich aber von sich aus an Gesetze und Rechtsprechung zu halten. Und nicht erst, wenn die zuständige Gewerkschaft auf Einhaltung klagt.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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