ver.di Baden-Württemberg fordert Notfallprogramm für öffentlichen Personennahverkehr im Land

ver.di zeigt sich darüber besorgt, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen in der aktuellen Krise akut in seiner Existenz bedroht ist. Die Verkehrsunternehmen finanzieren sich etwa zur Hälfte durch Fahrgeldeinnahmen. Durch die Schließung der Schulen und Fahrgastrückgänge zum Schutz der öffentlichen Gesundheit kommt es inzwischen zu Einnahmeverlusten zwischen 60 bis 90 Prozent. Hinzu kommen höhere Kosten für Reinigung und Gesundheitsschutz, zudem werden mehr Fahrzeuge für weniger Fahrgäste benötigt, um die Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zu ermöglichen. Die Einnahmeneinbußen treffen öffentliche und private ÖPNV-Unternehmen zugleich. Die Folgen sind massiv, die öffentliche Mobilität in ihrer bisherigen Struktur ist in akuter Gefahr.

„Die Beschäftigten des öffentlichen Nahverkehrs gewährleisten gerade unter einem hohen Infektionsrisiko für uns alle die Aufrechterhaltung der Mobilität. Dafür dürfen sie nicht mit Einkommenseinbußen oder gar Jobverlust bestraft werden. Wir sind froh, dass das Land hier frühzeitig den richtigen Weg eingeschlagen hat. Zu viele Kommunen tun so, als ginge sie das nichts an. Das ist kurzsichtig und verantwortungslos“, so Andreas Schackert, ver.di Fachbereichsleiter Verkehr.

Daher fordert ver.di bundesweit ein Notfallprogramm für den ÖPNV mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen zum Ausgleich der entgangenen Einnahmen und zur Unterstützung öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen. Das Notfallprogramm muss sich in Baden-Württemberg aus allen für den ÖPNV vorgesehenen Mitteln von Land, Bund und der Kommunen speisen. Dazu gehören die für den ÖPNV vorgesehenen bisher nicht abgerufenen oder verwendeten Fördergelder aus den Förderprogrammen von Land und Bund, wie auch GVFG-Mittel (Mittel für den ÖPNV) des Bundes und nicht für den Schienenpersonennahverkehr verwendete Regionalisierungsmittel. Die Verwendung bereits bewilligter oder abgerufener und noch nicht verausgabter Mittel müsse den Kommunen freigestellt werden. Sollte dies nicht ausreichen, müssen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das hilft den Kommunen – und so können sie selbst helfen.

„Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung für die Erhaltung der Unternehmen und die Sicherung der Einkommen und Arbeitsplätze der Beschäftigten in öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen“, so Schackert.

Die Nutzung von Geldern aus dem Notfallprogramm muss zudem an Bedingungen geknüpft werden. Die Unternehmen müssen den Erhalt der Arbeitsplätze und die weitestgehende Sicherung des Einkommens der Beschäftigten gewährleisten und tarifgebunden sein. Ansprüche aus dem Notfallprogramm müssen von den Unternehmen mit entsprechenden Verlustnachweisen belegt werden.

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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