BWIHK warnt vor Kündigungswelle bei Auszubildenden im Gastgewerbe – Viele Betriebe können ihre Azubis bei voller Lohnfortzahlung nicht halten

Der Baden-Württembergische Industrie- Und Handelskammertag (BWIHK) warnt eindringlich vor den Folgen, sollte es dabei bleiben, dass Auszubildende erst nach sechs Wochen Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. Vor allem im Hotel- und Gastgewerbe könnte die Belastung der Betriebe, die Stand heute sechs Wochen lang die volle Ausbildungsvergütung für ihre Azubis schultern müssen, zu einer Kündigungswelle von Azubis führen. 

„Wir sind gleich doppelt gebeutelt, denn unsere Häuser sind geschlossen. Wir haben zurzeit keinerlei Einnahmen. Und wenn irgenwann die Corona-Pandemie vorbei ist, und wir wieder öffnen dürfen, dann fehlen uns die Auszubildenden“, sagt Heike Gehrung-Kauderer, die als Branchenvertreterin gewähltes Mitglied in der Vollversammlung und im Präsidium der IHK Region Stuttgart ist. Darüber hinaus versichert sie, dass viele Betriebsinhaber und Geschäftsführer in der Gastrobranche auch aus persönlicher Verbundenheit zu ihren Beschäftigten und Auszubildenden diese nicht entlassen wollen. „Wir wollen diese schwere Zeit zusammen durchstehen. Aber dafür brauchen wir die Unterstützung der Politik“, so Gehrung-Kauderer.

In Baden-Württemberg sind rund 1.700 Ausbildungsbetriebe im Hotel- und Gastgewerbe sowie mehr als 5.000 Auszubildende über alle Lehrjahre und Berufe hinweg betroffen, wie zum Beispiel Koch/Köchin, Hotelfachmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau, Hotelkaufmann/-frau, Fachmann/-frau für Systemgastronomie und Fachkraft im Gastgewerbe. Betroffen seien darüber hinaus auch Betriebe des Einzelhandels und Kleinunternehmen vieler anderer Branchen.

Erst diese Woche hatten sich Verteter der Großen Koalition in Berlin auf Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und des BWIHK sowie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und des Bunds Deutscher Arbeitgeber (BDA) über das Thema ausgetauscht. Die Vetreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wollten aber einer Änderung der Lohnfortzahlung im Sinne des Berufsbildunsgesetzes nicht zustimmen. Hintergrund sei die Haltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der die Änderung des Berufsbildungsgesetzes ablehnt.

Auch auf das neue Ausbildungsjahr, das im September 2020 beginnen wird, hat die aktuelle Regelung verheerende Folgen. „Wenn den Betrieben in der aktuellen Lage nichts anderes übrig bleibt, als Ausbildungsverhältnisse zu beenden, werden sie auch im Herbst keine neuen Ausblidungsverträge schließen können“, so Gehrung-Kauderer.

Das Berufsbildungsgesetz zwingt Arbeitgeber dazu, die volle Ausbildungsvergütung zu zahlen, wenn Auszubildende unverschuldet ihrer Tätigkeit im Betrieb nicht nachkommen können.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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