Teilzeitausbildung wird weiter ausgebaut: Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg stellt die neuen Möglichkeiten vor

Der Übergang in eine Berufsausbildung kann für Menschen mit Familienverantwortung eine große Herausforderung darstellen. Eine Ausbildung in Teilzeit bietet die Möglichkeit, Familie oder andere individuelle Lebensumstände und Berufsausbildung leichter miteinander zu vereinbaren. Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg setzt sich seit 2011 für die Verbreitung und Umsetzung dieser Ausbildungsform ein. Mit Erfolg: allein in den dualen Ausbildungsberufen hat sich die landesweite Zahl der Ausbildungsverträge in Teilzeit fast verdreifacht und ist von 295 in 2011 auf 866 in 2018 gestiegen.

Das Netzwerk Teilzeitausbildung und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BadenWürttemberg stellen heute (5. Februar 2020) die Neuerungen im Stuttgarter Hospitalhof vor.
Die Teilzeitberufsausbildung wird nun auch durch eine Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes gestärkt und geöffnet: „Bisher konnten nur Personen mit einem berechtigten Interesse eine Teilzeitausbildung beginnen, beispielsweise Alleinerziehende. Doch diese Ausbildungsform ist für viele Menschen attraktiv und wir freuen uns, dass sie ab sofort allen offensteht, vorausgesetzt Auszubildende und Betrieb sind sich einig“, erklärt Ulrike Sammet vom Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg zur neuen Regelung.

Wirtschaftsstaatssekretärin Katrin Schütz betonte in ihrer Rede die Bedeutung der Teilzeitausbildung: „Eine Ausbildung schafft berufliche Perspektiven. Es liegt uns sehr am Herzen, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, sich eine berufliche Zukunft aufzubauen. Verantwortung für Kinder oder die Pflege von Angehörigen dürfen kein Hindernis sein. Im Gegenteil, die Teilzeitausbildung ist nicht nur für die Auszubildenden eine tolle Chance, sondern auch für die Betriebe. Die Auszubildenden wissen, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen, das ist ein Gewinn für jeden Betrieb.“
Die Teilzeitausbildung ist ein Baustein des neuen Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums.

Information zum Termin:
5. Februar 2020, 12:30 bis 16:30 Uhr Hospitalhof, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart Link zum Veranstaltungsflyer: http://netzwerk-teilzeitausbildung-bw.de/tza-bw/termine/Einladung-und-Programm-Fachtag-5.2.2020.pdf

LAG Mädchen*politik e. V. Baden-Württemberg, Stuttgarter Str. 61, 70469 Stuttgart
Ansprechpartnerinnen des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg:

Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg c/o Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik Baden-Württemberg

Ulrike Sammet (Geschäftsführerin), Tel. 0711 / 80 67 08 – 91 oder -98 Sandra Müller-Reinke (Projektreferentin Teilzeitausbildung), Mobil 0178 / 23 55 300

www.netzwerk-teilzeitausbildung-bw.de

Hintergrundinformation zum Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg:
Das Netzwerk Teilzeitausbildung wurde 2011 unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik Baden-Württemberg gegründet. Ziel ist, die Bekanntheit der Teilzeitausbildung zu erhöhen. Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle informieren über die Möglichkeiten, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, und vermittelt Ansprechpersonen vor Ort. Durch das breite Bündnis wird die Umsetzung der Teilzeitausbildung auf Landesebene gefördert und verbreitert. Das Netzwerk vertritt die Anliegen seiner Mitglieder auf landespolitischer Ebene und setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Ausbildung in Teilzeit ein. Das Netzwerk wird durch einen jährlichen Zuschuss aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unterstützt. Für sein Engagement ist das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg 2018 als eines der fünf innovativsten Netzwerke zur Fachkräftesicherung vom Bundesarbeitsministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag ausgezeichnet worden.

Hintergrundinformation zur Neuregelung des BBiG in Bezug auf Teilzeitausbildung:
Die Rahmenbedingungen für Teilzeitausbildung werden im Rahmen der Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG, § 7a) deutlich flexibilisiert. Der Adressat*innenkreis wird auf alle Auszubildenden erweitert. Neben Personen, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden sind, können auf diese Weise zukünftig beispielsweise auch Menschen mit Behinderungen, lernbeeinträchtigte Personen oder Geflüchtete von einer Teilzeitberufsausbildung profitieren. Voraussetzung für die Teilzeitausbildung ist wie bisher, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind. Das neue Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen:
Teilzeitausbildung – ein bislang wenig bekanntes Ausbildungsmodell mit neuen Chancen Gastbeitrag von Ulrike Sammet in der überaus Fachstelle für Übergänge in Ausbildung und Beruf des Berufsbildungsinstituts (BIBB) vom 23.01.2020 https://www.ueberaus.de/wws/gastbeitrag-teilzeitausbildung.php

Die Teilzeitberufsausbildung. Neuregelung im Berufsbildungsgesetz Infoflyer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), 2020 https://www.dihk.de/resource/blob/16502/f3e0a57bfdda02d2a7e2627236f8ceb1/dihk-flyerteilzeitberufsausbildung-data.pdf

 

PM Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg

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