Vom Digitalpakt sollen auch die Schulen im Landkreis profitieren

Die Abgeordneten der SPD im Landkreis begrüßen die Einigung zwischen Bund und Ländern für eine Grundgesetzänderung. Sie macht den Weg frei für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung von Schulen, in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr.

Mit dem Digitalpakt stellt der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro bereit – 650 Millionen davon für Baden-Württemberg. Sie fließen in die Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Auch beim Personal kann der Bund befristet investieren, zum Beispiel in Systemadministratoren und in die Qualifizierung der Lehrkräfte für die Einführung der digitalen Infrastruktur.  „Das ist der Auftakt für die dringend notwendige Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung,“ so die Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens.

„Es ist richtig, dass sich der Bund an der Finanzierung notwendiger Bildungsinvestitionen beteiligt. Die Eigenständigkeit der Bundesländer in der Bildungspolitik wird dadurch nicht in Frage gestellt“, begrüßen die beiden Landtagsabgeordneten Peter Hofelich und Sascha Binder die Einigung. Die SPD habe sich in Bund und Land für die Zusammenarbeit stark gemacht. Die drei SPD-Abgeordneten kritisieren das Verhalten von Ministerpräsident Kretschmann. Auch wenn er nun versuche, die Einigung auch als seinen Erfolg zu verkaufen, dürfe man nicht vergessen, dass insbesondere er gemeinsam mit Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann den Pakt lange blockiert habe. Die von Kretschmann aufgeworfene Föderalismusfrage war in diesem Zusammenhang eine reine Scheindebatte. Die beiden Abgeordneten: „Kretschmann konnte am Ende keine seiner Forderungen durchsetzen. Bundespolitisch ist er ein Leichtgewicht und bringt unser starkes Bundesland nach und nach in eine Außenseiterrolle!“

Viele Schulen in Deutschland und auch im Landkreis hinken bei ihrer digitalen Ausstattung hinterher oder sind wie in Donzdorf oder Schlierbach auf kommunale Initiativen angewiesen. Die Grundgesetzänderung betrifft nicht nur den Bildungsbereich: So kann der Bund den Ländern künftig dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung wird im Grundgesetz gestrichen. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwa U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren.

 

PM Bürgerbüro Heike Baehrens, MdB

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