Brutale Gewalttaten und milde Urteile. Nicht alle Gerichtsurteile wirken auf Bürger schlüssig und nachvollziehbar.

Rettungsfachpersonal wird regelmäßig zu Opfern brutaler Gewalttaten gerufen – gelegentlich werden sie auch selbst geschädigt. Die notfallmedizinische Versorgung erfolgt professionell, doch nach dem Einsatzgeschehen kann es schon sein, dass sich der Einsatz, nicht so einfach wie das Notfallprotokoll ablegen lässt.

Von Alfred Brandner Dozent in der Gewaltprävention / Rettungsdienst

Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn man erkennen muss, dass es in unseren bundesdeutschen Ländern möglich ist, Opfer von volltrunkenen Gewalttätern zu werden, und niemand sieht hin. Täter im Vollrausch, oder unter Drogen, aber auch Wahnvorstellungen und terroristischem Vorsatz folgend, greifen plötzlich und unvorhersehbar Passanten an. Mit gefährlichen Waffen schlagen, stechen, oder schießen sie Menschen nieder. Oftmals folgen brutale Fußtritte gegen den Kopf und andere lebenswichtige Organe bzw. Körperregionen der wehrlosen Zufalls-Opfer.

Überdies, und sehr bedauernswert – häufig gibt es viele „Zuschauer“ aber nur wenige aus der Masse kommenden in akute Bedrängnis geratenen Opfern zur Hilfe. Nicht nur, dass viele Tatzeugen selten effektive Nothilfe leisten – auch das Absetzen des Polizei–Notrufes 110 mag offensichtlich nicht immer gelingen.

Unschuldige Menschen werden oft schwer verletzt.  Schädelhirntrauma, Gesicht – Schädel – Frakturen, Organrupturen und ausgeprägte multiple Prellungen werden häufig beschrieben – gelegentlich mit Todesfolge.  Auch das posttraumatische Geschehen muss dann noch verarbeitet werden.

Sind die Straftäter gefasst, dann kommen diese Typen, die in menschenverachtender Manier, unschuldige Bürger brutal niedergemacht haben vor Gericht.  Einer der grundlegenden Abläufe – die Schuldfähigkeit soll geklärt werden. Aus Meldungen aus den Medien, bzw. dem Gerichtssaal, kann man dann oftmals entnehmen, dass Angeklagte hohe Blutalkoholwerte während der Tatzeit hatten. Auch Drogenkonsum wird gelegentlich bescheinigt.

Und wieder kann man nach subjektivem Empfinden den Eindruck nicht loswerden, dass den Tätern mehr Zuwendung entgegengebracht wird als den Opfern. Mit erstaunlich hoher Energie, wird nach Möglichkeiten gesucht, die der Entlastung zuvor brutaler Angreifer dienlich sein könnten.

Belastungen im Familienalltag, am Arbeitsplatz, und der Sachverhalt, dass Täter als Kind gelegentlich wohl selbst der „Prügelknabe“ waren, sollen vermutlich die Schuldfähigkeit schmälern.

Weitere Meldungen besagen „Dass Schläger im Suff enthemmt waren. Somit wäre nicht auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit wegen Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte.“

Der Sachverhalt, dass „Alkoholabusus“ oder „Volltrunkenheit“ enthemmt, ist nicht neu. Aber soll eine wenig glückliche Kindheit, und ein vorsätzlich herbeigeführter Vollrausch, die Legitimation für brutalste Gewalttaten sein? Gelegentlich könnte man meinem, dass dem so ist. Nicht alle Gerichtsurteile sind für die Bürger schlüssig nachvollziehbar.

Und abschließend noch eine schallende „Ohrfeige“ für alle Rettungsfachkräfte.

Der gezielte Fußtritt von einem Schläger in die Genitalien eines Rettungsdienstmitarbeiters, wurde nach Medienmitteilungen (Fachmagazin), von einem Gericht mit einer Geldstrafe von 150 € geahndet.

„Eine kostengünstige Möglichkeit zum Stressabbau – so ein Leserkommentar hierzu in ironischer Manier. Bei einem Übergriff müsste man nur darauf achten, dass man keine Rettungsfachkraft aus dem eigenen Rettungsdienstbereich schädigt, denn es ist nicht auszuschließen, dass man diese bei einem eventuellen Notfall zur medizinischen Versorgung. für sich selbst  benötigen könnte“.

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