Im zweiten Anlauf
Einstimmig hat der Gemeinderat den geänderten Bauantrag für ein Carport in der Uhlandstraße 6 zugestimmt. Im Vergleich zum ersten, abgelehnten Antrag überschreitet das Carport die Baugrenze deutlich geringer.
Überdachung geplant
Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat den geplanten Bau eines Carports über vier Stellplätze am „Besonderen Haus“, Ledergasse 3. Ein Gemeinderat regte an, die restlichen Stellplätze vor diesem Gebäude ebenfalls zu überdachen.
Geld für Biotoppflege
Schon im zweiten Jahr erhält die Gemeinde für ihre Hecken- und Biotoppflege einen Zuschuss der Naturschutzbehörde im Landratsamt. Die mit dem Landschaftserhaltungsverband abgestimmten Pflegemaßnahmen kosten knapp 30.000 Euro, davon erstattet der Kreis die Hälfte (14.637,50 Euro).
Feldwege kontrolliert
Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat das Protokoll der diesjährigen Feldwegbefahrung mit der Feststellung von Schäden. Ein Gemeinderat ärgerte sich, dass ein LKW (Fahrer unbekannt) im Gewann „Reustädter Wiesen“ einen Entwässerungsgraben und die Drainagen zusammengefahren hat.
Endausbau geht voran
Beim Endausbau des Oberholzwegs sind die Sanierungsarbeiten für Wasserleitung und Kanal fast abgeschlossen. Anschließend werden die neuen Hausanschlüsse, auch von Versorgungsträgern wie Unitymedia und NetzeBW hergestellt. Darüber informierte Bürgermeister Jochen Reutter auf Nachfrage aus dem Gremium.
Kein Busshuttle für Oberdorf
Die bisherige Aussage der Verwaltung hat sich bestätigt: Die örtliche Busfirma kann für die Schulkinder aus dem Oberdorf während der Sperrung der Hauptstraße keinen Zubringerbus zu den Haltestellen im Unterdorf einrichten. Dies ist organisatorisch zu aufwändig und würde auch zu teuer. Dies berichtete Bürgermeister Jochen Reutter nach einem erneuten Gespräch mit der Firma Frank & Stöckle.
Dobelstraße: Weiterhin Belastung für Anlieger
Leider muss die Dobelstraße auch während des vierten und letzten Bauabschnitts als Umleitungsstrecke herhalten, so Bürgermeister Jochen Reutter auf Nachfrage aus dem Gremium. Die Umleitung über Feldwege wird für LKW ab 3,5 Tonnen generell gesperrt sein.
Friedhofstraße: Streit über Bauschäden
Die Gemeinde wird mit der Baufirma, welche in der Friedhofstraße die Gräben über der sanierten Wasserleitung verfüllt hat, voraussichtlich streiten müssen. Darüber informierte Bürgermeister Reutter. Nach der Verfüllung der Gräben mit Bitumenkies ist dieser um zehn bis 15 Zentimeter abgesackt. Die Baufirma beruft sich darauf, dass der Belag durch starken Regen unterspült wurde. Die Gemeinde geht davon aus, dass schlecht gearbeitet und falsch verdichtet wurde. Ein Gutachter hat die Schäden dokumentiert. Die Absenkung wird durch zusätzlichen Einbau ausgeglichen. Der Endbelag kann erst aufgebracht werden, wenn Klarheit über die Ursache und über die Kostentragung herrscht.
Wichtige Entscheidungen auf Verbandsebene
Der Gemeinderat hat seine drei Vertreter in der Verbandsversammlung für den Raum Bad Boll ermächtigt, in der Sitzung am 31. Mai selbstständig zu entscheiden und abzustimmen. Der Verband will den Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan fortschreiben, was wegen diverser behördlicher Vorgaben nicht ganz einfach ist. Weitere Themen sind die Förderanträge für das E-Mobiliätskonzept und die Nachhaltigkeitsstrategie sowie neue Software und Mitarbeiterschulungen für die Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik). Um zu berechnen, ob der Wasserdruck, beispielsweise für Löschwasser, in den gemeindlichen Wasserleitungen noch ausreicht, soll auf Verbandsebene eine Rohrnetzberechnung durchgeführt werden. Die Gemeinde Hattenhofen wird dies etwa 6.000 Euro kosten. Außerdem stehen Bürgermeister Jochen Reutter als Verbandsvorsitzender und seine Stellvertreter wieder zur Wahl.
Klimaschutz: Wird Energiemanagement fortgesetzt?
Gemeinderat ist sich nicht einig
Beim kommunalen Energiemanagement gehe es ihm nicht nur um betriebswirtschaftliche Einsparungen, so Bürgermeister Jochen Reutter nach Abschluss einer längeren Diskussion, sondern auch um das gemeindliche Leitbild und die Philosophie. Um sich von anderen Kommunen abzuheben, benötige man Alleinstellungsmerkmale. Und dazu gehörten auch die seit Jahrzehnten erfolgreiche Aktivitäten im Klimaschutz.
Der Gemeinderat hatte darüber zu befinden, ob Hattenhofen seine gemeindlichen Gebäude weiterhin durch ein Fachbüro auf Energie und Wasserverbrauch überprüfen und auswerten lässt. Vor einer endgültigen Entscheidung will das Gremium hierzu nochmals Fachleute anhören.
Landesförderung läuft aus
Schon in den Jahren 2008 und 2009 hat der Verwaltungsverband seine Fühler nach Förderprogrammen der Klima- und Energieagentur (KEA) des Landes ausgestreckt. Im Auftrag der KEA hat das Ingenieurbüro Sattler aus Steinheim ein Konzept erstellt, das für die kommunalen Liegenschaften die größten energetischen Schwachstellen aufzeigt, die notwendigen Investitionen auflistet und das Einsparpotenzial darstellt. Die Umsetzung begann im Jahr 2011, seitdem werden die Gebäude der Verbandskommunen von Sattler überprüft und die Verbräude sowie Einsparungen in jährlichen Energieberichten dargestellt. Die Förderung durch die KEA läuft im Dezember 2017 aus. Der letzte Energiebericht bezieht sich auf die Jahre 2014/2015. Die Kosten der Gemeinde Hattenhofen für das Projekt lagen im Jahr 2016 bei 3.900 Euro.
Bürgermeister möchte weitermachen
Nicht alle Verbandsgemeinden werden das Projekt fortsetzen, Zell unter Aichelberg beispielsweise ist ausgestiegen. Zusammen mit der Energieagentur des Landkreises und interessierten Nachbargemeinden möchte Bürgermeister Jochen Reutter das Projekt fortsetzen. Zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren und möglicherweise auf die größeren Gebäude beschränkt. Ohne eine regelmäßige fachliche Steuerung und Kontrolle könnte das Thema Energieeinsparung im Alltag aus dem Fokus geraten, befürchtet Reutter.
Im Gemeinderat gab es zu diesem Vorschlag zwei Haltungen: Wenn man für das Projekt auch mehr Geld ausgebe als letztlich an Heizkosten eingespart wird, so ein Gemeinderat, passe es dennoch zur gemeindlichen Ausrichtung und der Teilnahme am European Energie Award. Man dürfe die Sache nicht nur betriebswirtschaftlich sehen, sondern als Imagefrage. Andere Räte stellten infrage, ob sich die Maßnahme angesichts des betriebswirtschaftlich negativen Ergebnisses rechnet. Könnte nicht das Gemeindepersonal das Controlling übernehmen? BM Jochen Reutter verwies darauf, dass sämtliche Gemeindemitarbeiter/innen einschließlich Hausmeister mit ihrem Tagesgeschäft gut ausgelastet seien. Vor einer endgültigen Entscheidung will der Schultes genauere Zahlen liefern und, wie oben ausgeführt, nochmals Fachleute ins Gremium holen.
Ja zu Wohnhaus im Kirchweg, Sorge wegen Baustellenandienung
Dem Bau eines Wohnhauses mit Garage in der Baulücke Kirchweg 1/2 erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen. Etwas Sorge bereitet der Verwaltung und auch den Angrenzern der künftige Baustellenverkehr zu diesem Bauplatz. Dessen Abwicklung über das Wohngebiet „Kürze“ hatte die Gemeinde im Vorfeld einer Bebauungsplanänderung abgelehnt. Die Baustelle über die Gärten der angrenzenden Grundstücke Kirchweg 1 und Kirchweg 1/1 (aktueller Neubau) abzuwickeln, hatte der damalige Eigentümer zunächst vorgesehen, dann aber wieder fallen gelassen. Es bleibt also nur die Andienung über den schmalen Kirchweg. Vor Beginn der Baustelle wird die Gemeinde durch ein Fachbüro eine Beweissicherung durchführen, um den aktuellen Wegezustand zu dokumentieren. Auch wenn die Beweislast, wie ein Gemeinderat betonte, nicht bei der Gemeinde, sondern bei der Baufirma liegt. Diese Beweissicherung wird vor allem im Hinblick auf die nach Abschluss der Baustellen geplante Herstellung des Endbelags erfolgen, welche kostenmäßig zu 95 Prozent auf die Anlieger umgewälzt wird. Die Anlieger sollen nicht die durch die Baustelle entstehenden Schäden tragen müssen.
Gemeinderat startet Bebauungsplanverfahren „Dobelwiesen-Ahorn II“
Planer: „Wird kein leichtes Unterfangen“
Der mit 46 Jahren älteste Bebauungsplan der Gemeinde, „Dobelwiesen-Ahorn“, wird komplett überarbeitet und ein neuer Bebauungsplan „Dobelwiesen-Ahorn II“ aufgestellt. Dies hat der Gemeinderat nach ausgiebiger Diskussion mit Ingenieur Erich Ernst Kuhn vom Nürtinger Büro Melber & Metzger einstimmig beschlossen. Der bisherige Geltungsbereich wird übernommen, abgesehen von den Grundstücken Dobelstraße 13 bis 17. Dieser „Zwickel“ wird später dem angrenzenden Bebauungsplan „Dobelwiesen“ zugeschlagen werden. Um über die Ziele und Zwecke der Neufassung des Bebauungsplans zu informieren, wird die Gemeinde die Öffentlichkeit noch zu einer Informationsveranstaltung einladen. Der Termin wird noch bekanntgegeben. Im Anschluss an diese Veranstaltung hat die Öffentlichkeit einen Monat Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern.
Rechtlich und städtebaulich andere Voraussetzungen als 1971
Dies sei der erste gemeindliche Bebauungsplan, so Bürgermeister Jochen Reutter, der im Hinblick auf Möglichkeiten zur Nachverdichtung und zur Verbesserung der Wohnraumverhältnisse überarbeitet werden soll. Das Ganze solle nachbarverträglich erfolgen und es gebe noch kein fertiges Plankonzept. Wesentlich sei auch die Beteiligung der Eigentümer. Vor allem die jüngere Generation wolle neuen oder zusätzlichen Wohnraum.
Die Planungsänderung werde kein leichtes Unterfangen, so Planer Erich Ernst Kuhn. Die Gemeinde müsse es aber anpacken, denn es gebe die gesetzliche Vorgabe der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung. Gemeinden müssten ihre Potenziale im Bestand ausschöpfen. Die städtebaulichen Auffassungen und Wünsche von Grundstückseigentümern sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen seien heute völlig andere als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans in 1971. Durch eine Vielzahl von Befreiungen in den letzten 45 Jahren habe man keine saubere Leitlinie mehr. Im Gegensatz zu einzelnen Befreiungen auf Grundstücken, wo nur die Nachbarn beteiligt werden, könne man nun das Thema mit der kompletten Öffentlichkeit aufarbeiten. Dies gebe eine neue Rechtsklarheit, so Kuhn.
Mit der Öffentlichkeit den Plan erarbeiten
Nach 45 Jahren habe man eine neue Bauherrengeneration, meint Planer Kuhn. Die unterschiedlichen subjektiven Sichtweisen bei gleichen objektiven Sachverhalten zeigten sich insbesondere bei Erbübergängen von Grundstücken. Teilweise werde eine andere Architekturlösung für zeitgemäßes Wohnen durch Umbau oder Abbruch angestrebt. So ein Fall erfordere zwar auch regelmäßig Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, lasse sich aber nachbarschaftsverträglich lösen. Werde aber ein Grundstück von den Erben verkauft und bestmöglich vermarktet, kämen oft Anträge von Investoren mit einer deutlich höheren baulichen Ausnutzung als bisher. Wenn diese Nachverdichtungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind Ablehnungen durch die Gemeinde nur schwer zu begründen. Dazu kommt, dass ältere Festsetzungen teilweise rechtlich nicht mehr gelten und nicht mehr durchsetzbar sind. In der geplanten Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit werde man die Ziele der Planungsänderung darstellen, so der Fachmann, wenn gleich der Vorentwurf noch einen gewissen „Weichheitsgrad“ habe. Man wolle vor allem Vorbehalte gegen Änderungen abbauen, könne andererseits natürlich nicht alle Wünsche von Eigentümern erfüllen.
Geltungsbereich leicht verändert
Ein Gemeinderat regte mehrere Änderungen des Geltungsbereichs an. Man habe aus Rechtsgründen den bisherigen Geltungsbereich übernommen, so Erich Ernst Kuhn. In fachlicher Sicht konnte der Planer alle Änderungswünsche entschärfen bzw. die bisherige Beibehaltung begründen. In einem Fall wird der Geltungsbereich, wie oben dargestellt, geändert. Diese vier Grundstücke gehen nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans „Dobelwiesen-Ahorn II“ dann übergangsweise in unbeplanten Innenbereich über.
Die Bebauungspläne „Dobelwiesen“ und „Dobelwiesen-Ahorn II“ zusammenzulegen, wie ein Gemeinderat angeregt hatte, hält Planer Kuhn aus fachlicher Sicht für nicht empfehlenswert. Zum einen wäre das Verfahren wesentlich teurer. Zum anderen werde man in einem so großen Gebiet sehr viele unterschiedliche Anregungen bekommen, die man nicht mehr unter einen Hut bekomme – und somit seien Emotionen und Konflikte vorprogrammiert. Ein Bebauungsplanverfahren solle aber gerade konfliktfrei planen. Daher solle man dieses Verfahren und eine spätere Änderung von „Dobelwiesen“ zeitlich versetzt durchführen.
PM