Göppingen: Gaststätte wegen unhygienischem Umgang mit sensiblen Lebensmitteln geschlossen

Lebensmittelüberwachung – Nach einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Veterinäramtes und der Stadt Göppingen am 09.02.2017 wurde die vorläufige Schließung einer Gaststätte in Göppingen angeordnet

Die Gaststätte wurde am 09.02.2017 durch Lebensmittelkontrolleure, Amtstierärzte und Vollstreckungsbeamte des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie Mitarbeiter der Gaststättenbehörde der Stadt Göppingen überprüft. Die Gaststätte war schon Ende Januar insbesondere wegen einer Verletzung von Kühl- und Heißhaltetemperaturen im Umgang mit sensiblen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Sushi und ähnlichen Lebensmitteln mit rohen Meeresfrüchten, aufgefallen. Derartige Lebensmittel mit rohem Fisch und Meeresfrüchten im Endprodukt können naturgemäß auch krankheitserregende Mikroorganismen enthalten. Deshalb haben die Lebensmittelunternehmen hierfür besondere Eigenkontrollsysteme einzurichten, wonach beispielsweise ein besonderer Frischegrad der Erzeugnisse, die Einhaltung der Kühlketten und Korrekturmaßnahmen bei erkennbaren Problemen sicherzustellen und zu dokumentieren sind.

Bei der Nachkontrolle am 09.02.2017 waren weder die geforderten Eigenkontrollkonzepte vorhanden noch war der Verantwortliche vor Ort noch waren sachkundige Personen zur Behebung von Hygieneproblemen anwesend. Rohes Putenfleisch wurde bei zu hohen Temperaturen von +14°C gelagert. Darüber hinaus wurden Fischerzeugnisse und Muscheln bei zu hohen  Temperaturen von bis zu  +16°C auf dem Laufband den Kunden angeboten. Auch die Lagerdauer bei diesen unsachgemäßen Temperaturen war unbekannt und vor Ort nicht nachzuvollziehen. Ferner müssen heißzuhaltende Lebensmittel bei mindestens +65°C heißgehalten werden. In diesem Zusammenhang wurden Speisen mit Ente und Rindfleisch bei  Temperaturen von +30°C, die für eine Keimvermehrung sehr günstig sind, vorrätig gehalten. Die Lebensmittel befanden sich zudem zum Teil unabgedeckt auf den Laufbändern, sodass eine Kontamination durch Verunreinigungen möglich war.

Die Lebensmittel wurden vor Ort infolge des unsachgemäßen Umgangs und gesundheitlicher Gefahren als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt.

Die beanstandeten offenen Lebensmittel wurden auf Anordnung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sofort entsorgt. Die vorläufige lebensmittelrechtliche Schließung der Gaststätte wurde noch vor Ort angeordnet. Da der Verantwortliche schon einmal in einem anderen Landkreis aufgefallen ist, wird die Schließung auch über die Beseitigung der Hygienemängel hinaus aufrechterhalten. In Übereinstimmung mit der Einschätzung der Gaststättenbehörde ist der Verantwortliche als unzuverlässig einzustufen.

Das Veterinäramt wird auch eine Strafanzeige erstatten.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Lebensmittelunternehmen aus rechtlichen Gründen derzeit nicht konkret benannt werden dürfen.

PM

 

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2 Kommentare

  1. Schade,dass der Laden nicht namentlich genannt werden darf

  2. schade sag ich auch ,denn wenn so was passiert sollte man dies auch sagen

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