Ingewahrsamnahme von Journalisten anlässlich des AfD-Parteitages – Gericht stellt Polizeitaktik über Pressefreiheit

„Dieses Urteil ist ein Freibrief für die Polizei, Berichterstattung von Demonstrationen durch Verhaftung von Journalisten zu verhindern“, kritisiert Siegfried Heim, Leiter des ver.di-Landesfachbereichs Medien eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss bestätigte die 10. Zivilkammer einen Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen und erklärte die  Ingewahrsamnahme eines Fotojournalisten für rechtmäßig. Dieser hatte am 30. April über die Demonstrationen rund um den Stuttgarter Bundesparteitag der rechtspopulistischen AfD berichtet.

„Das Gericht hat polizeitaktische Entscheidungen über das Grundrecht der Pressefreiheit gestellt“, so Heim weiter. Er verweist darauf, dass der von ver.di rechtlich unterstützte Fotojournalist verhaftet wurde, nachdem er an einer Polizeikontrollstelle seinen Presseausweis gezeigt hatte. Außerdem enthalte das Urteil keine rechtliche Abwägung dazu, dass der Journalist auch im Polizeigewahrsam mehrmals auf seine Berufstätigkeit hingewiesen hatte und trotzdem elf Stunden unverhältnismäßig lange festgehalten und an der Berichterstattung gehindert worden war.

PM

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