- Shein bewirbt eine Bratpfanne erneut irreführend als „PFOA-frei“, obwohl sich der Online-Händler rechtsverbindlich verpflichtet hatte, diese Werbung zu unterlassen
- Werbung von Shein suggeriert besonderen Sicherheitsvorteil, obwohl PFOA in der EU verboten ist und „PFOA-frei“ nicht bedeutet, dass eine Pfanne frei von PFAS ist
- DUH fordert Kontrollen von Online-Importen, Sanktionen gegen irreführende Werbung und umfassendes Verbot von PFAS in Verbraucherprodukten
Der Online-Händlerriese Shein bewarb eine Bratpfanne erneut irreführend als „PFOA-frei“, obwohl er sich gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bereits im Februar 2026 strafbewehrt dazu verpflichtet hatte, dies zu unterlassen. Die DUH hat deshalb die für den deutschen Onlineshop verantwortliche Gesellschaft, die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin, erneut zur Unterlassung aufgefordert, woraufhin das Unternehmen eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Die ebenfalls erhobene Vertragsstrafe hatte das Unternehmen jedoch nicht bezahlt, so dass die DUH nun Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht hat. PFOA ist in der Europäischen Union seit Jahren verboten. Die Werbung stellt damit einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard als vermeintlichen Produktvorteil dar und kann den falschen Eindruck erwecken, die Pfanne sei frei von gefährlichen Ewigkeitschemikalien.
Die DUH fordert strengere Kontrollen von Online-Importen, wirksame Sanktionen gegen irreführende Werbung und ein umfassendes Verbot von PFAS in Verbraucherprodukten.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wer mit der Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards als vermeintlichem Vorteil wirbt, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher über die Eigenschaften seines Produkts. Besonders problematisch ist, dass die Aussage den Eindruck erwecken kann, eine Pfanne sei frei von gefährlichen Ewigkeitschemikalien. Dabei bestehen viele Antihaftbeschichtungen aus PTFE, das selbst zur PFAS-Gruppe gehört. Shein nutzt die berechtigte Sorge der Menschen vor diesen Chemikalien als Verkaufsargument, statt für klare und ehrliche Produktinformationen zu sorgen. Dass der Konzern trotz einer Unterlassungserklärung erneut mit ‚PFOA-frei‘ wirbt, macht deutlich, wie wichtig eine konsequente Überwachung und Durchsetzung von Verbraucherrechten ist.“
Unabhängig von der irreführenden Pfannenwerbung hat die DUH bei Untersuchungen von SHEIN-Produkten erhebliche Schadstoffprobleme festgestellt. Besonders alarmierend sind die Ergebnisse bei PFAS: Drei Viertel der auf diese Ewigkeitschemikalien untersuchten Textil-Produkte überschritten die geltenden EU-Grenzwerte.
Viola Wohlgemuth, Senior Expert Textil und Kreislaufwirtschaft der DUH: „Bei Shein geht es nicht nur um irreführende Werbeversprechen. Unsere Laboruntersuchungen zeigen, dass zahlreiche Produkte Schadstoffe enthalten und ein erheblicher Teil der auf PFAS geprüften Artikel die EU-Grenzwerte überschreitet. Eine Kapuzenjacke für Jugendliche lag sogar mehr als 12.000-fach über dem Grenzwert. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht darauf angewiesen sein, dass Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen solche Missstände aufdecken. Bundesumweltminister Carsten Schneider muss jetzt handeln und ein wirksames Textilgesetz vorlegen, das Hersteller stärker in die Verantwortung nimmt, verbindliche Umwelt- und Schadstoffkriterien festlegt und Online-Plattformen wirksam haftbar macht.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)