Landarztquote 2026 – Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen
Landarztquote bleibt wichtiger Baustein für die haus- und kinderärztliche Versorgung
Das Auswahlverfahren für die Landarztquote 2026 ist abgeschlossen: Alle 75 Studienplätze konnten vergeben werden. 290 Bewerberinnen und Bewerber hatten sich um einen Studienplatz beworben. Besonders hoch war der Frauenanteil unter den Ausgewählten: 58 der 75 Studienplätze gingen an Bewerberinnen.
Das Auswahlverfahren für die Landarztquote 2026 ist erfolgreich abgeschlossen. Wie bereits in den Vorjahren konnten alle 75 Medizinstudienplätze vergeben werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart übermittelte die Liste der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber an die Stiftung für Hochschulzulassung.
Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Es ist ein starkes Signal für die Zukunft der medizinischen Versorgung in unseren ländlichen Regionen, dass erneut alle Studienplätze an motivierte Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden konnten. Die Landarztquote hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiges Instrument etabliert, um zukünftig die hausärztliche Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs zu stärken. Mein herzlicher Dank gilt allen Ausgewählten, die sich mit ihrer Entscheidung für eine Tätigkeit in den Bedarfsgebieten unseres Landes einsetzen.“
Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand MdL ergänzte: „Ich wünsche den 75 angehenden Hausärztinnen und -ärzten sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten viel Erfolg bei ihrem Studienstart. Mit ihrem zukünftigen Engagement werden sie tatkräftig dazu beitragen, die ambulante Gesundheitsversorgung auf dem Land zu stärken und somit auch die Lebensqualität in den ländlichen Regionen Baden-Württembergs zu erhalten.“
Die über die Landarztquote zugelassenen Studentinnen und Studenten verpflichten sich, später mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt beziehungsweise als Kinder- und Jugendärztin oder Kinder- und Jugendarzt in einem Bedarfsgebiet in Baden-Württemberg zu arbeiten. Seit dem Start der Landarztquote im Jahr 2021 wurden 450 Medizinstudienplätze vergeben.
Hoher Frauenanteil und starke Bindung an Baden-Württemberg
Wie in den Jahren zuvor ging 2026 die Mehrheit der Studienplätze an Frauen: 58 Plätze (77 Prozent) wurden an Bewerberinnen vergeben, 17 Plätze (23 Prozent) an Bewerber. Damit lag der Frauenanteil so hoch wie noch nie: Erstmals wurden über 70 Prozent der Studienplätze an Bewerberinnen vergeben.
Darüber hinaus erhielten in diesem Jahr besonders viele Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg einen der Studienplätze. 91 Prozent der Studienplätze gingen an Personen aus Baden-Württemberg. Weitere 7 Prozent gingen an Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern und 3 Prozent an Personen aus der Schweiz.
Bewerbungsstart für die Landarztquote 2027
Bereits jetzt richtet sich der Blick auf den nächsten Bewerbungsdurchgang: Auch im kommenden Jahr werden wieder 75 Studienplätze vergeben. Gemeinden und Landkreise sind aufgerufen, aktiv auf die Möglichkeiten der Landarztquote hinzuweisen. Interessierte können sich auf der Internetseite www.landarztquote-bw.de informieren und sich mit Fragen an das Regierungspräsidium Stuttgart wenden. Bewerbungen für den nächsten Durchgang der Landarztquote sind ab dem 1. März 2027 online möglich.
Die 75 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber des Jahres 2026 kommen aus den folgenden Städten und Gemeinden:
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Stuttgart
| Bad Wimpfen | Mötzingen |
| Blaufelden | Rudersberg |
| Fellbach | Schwäbisch Hall |
| Fellbach | Steinenbronn |
| Filderstadt | Steinheim |
| Gärtringen | Stuttgart |
| Geislingen | Stuttgart |
| Gingen | Tamm |
| Heilbronn | Tauberbischofsheim |
| Heilbronn | Walheim |
| Leinzell | Weinsberg |
| Ludwigsburg | Wiesensteig |
| Ludwigsburg | Winterbach |
Regierungsbezirk Freiburg
| Bad Krozingen | Lahr |
| Freiburg im Breisgau | Lörrach |
| Freiburg im Breisgau | Schlatt |
| Freiburg im Breisgau | Staufen |
| Gundelfingen |
Regierungsbezirk Tübingen
| Bad Saulgau | Rottenburg am Neckar |
| Bad Waldsee | Tübingen |
| Dettenhausen | Tübingen |
| Inzigkofen | Tübingen |
| Inzigkofen | Ulm |
| Kirchentellinsfurt | Ulm |
| Neuhausen | Ulm |
| Owingen |
Regierungsbezirk Karlsruhe
| Bad Schönborn | Karlsruhe |
| Baiersbronn-Mitteltal | Kuppenheim |
| Engelsbrand | Mannheim |
| Freudenstadt | Mannheim |
| Gaiberg | Mosbach |
| Illingen | Neulingen/Bauschlott |
| Karlsdorf-Neuthard | Sandhausen |
| Karlsruhe | Schriesheim |
| Karlsruhe | Waldbronn |
Städte und Gemeinden aus anderen Bundesländern sowie dem Ausland
| Basel (Schweiz) | Liestal (Schweiz) |
| Berlin | Oberhausen |
| Düsseldorf | Wolfsburg |
| Ennepetal |
Hintergrundinformationen: Wie funktioniert die Landarztquote?
Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren in Baden-Württemberg zuständig.
Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich im Gegenzug dazu, nach einem erfolgreichen Studienabschluss eine Weiterbildung als Fachärztin oder -arzt für Allgemeinmedizin, Fachärztin oder -arzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Fachärztin oder -arzt für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) oder eine sonstige fachärztliche Weiterbildung, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz 1a SGB V berechtigt, zu durchlaufen. Anschließend sind sie verpflichtet, für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet (Bedarfsgebiet) in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie eine darin festgelegte Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro für den Fall des Vertragsbruchs.
PM Regierungspräsidium Stuttgart