Nationales Luftreinhalteprogramm: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung

Wird die Bundesregierung auf Druck der Deutschen Umwelthilfe (DUH) endlich verpflichtet, ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm aufzustellen? Am 16. September wird vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Revision der Bundesregierung zur Klage der DUH wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen in letzter Instanz verhandelt. Im Erfolgsfall muss die Bundesregierung das Nationale Luftreinhalteprogramm mit wirksamen Maßnahmen nachbessern, mit denen der Ausstoß von Ammoniak, Stickstoffoxiden, Feinstaub und Co. bundesweit reduziert wird.

Die DUH wirft der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtline 2016/2284/EU) zu verstoßen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte die Bundesregierung wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen vor zwei Jahren dazu verurteilt, ein geeignetes nationales Luftreinhalteprogramm zu verabschieden und die diesem zugrunde gelegten Prognosen und Maßnahmen zu aktualisieren. Das BVerwG soll nun über den Revisionsantrag der Bundesregierung entscheiden, ob das OVG mit seinem Urteil rechtsfehlerhaft entschieden hat. Die Bundesregierung stellt zudem den Antrag, dass die Auslegung des OVG im Urteil aus dem Jahr 2024 zur Prüfung beim Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden soll.

Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr und ist öffentlich.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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