Handyverbot in der Sauna, Kinderaufsicht neu geregelt – Thermen und Freibad bekommen neue Spielregeln

Für die Barbarossa-Thermen und das Göppinger Freibad gelten künftig neue Benutzungsordnungen. Der Gemeinderat hat die Neufassung beschlossen und damit die Regelungen an aktuelle rechtliche Vorgaben sowie die Anforderungen eines modernen Badebetriebs angepasst.

Die bisherige gemeinsame Benutzungsordnung wird durch zwei eigenständige Regelwerke ersetzt – eines für die Barbarossa-Thermen und eines für das Freibad. Dadurch werden die Bestimmungen übersichtlicher und besser auf die jeweiligen Einrichtungen zugeschnitten. Die neuen Benutzungsordnungen berücksichtigen aktuelle gesetzliche Vorgaben, unter anderem im Datenschutz und Nichtraucherschutz, sowie Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und des Deutschen Saunabundes. Außerdem fließen Erfahrungen aus dem täglichen Badebetrieb ein. Ziel ist es, den Betrieb der beiden Einrichtungen rechtssicher und für die Badegäste verständlich zu regeln.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine Anpassung der Begleitregelung für Kinder: Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen Kinder künftig von einer volljährigen Begleitperson begleitet werden. Neu geregelt werden außerdem unter anderem die Videoüberwachung ausgewählter Bereiche im Freibad, die Nutzung der Parkplätze sowie Vertragsstrafen bei Missbrauch oder Manipulation von Eintrittsberechtigungen. Für beide Einrichtungen werden die Rauchregelungen präzisiert. In der Saunalandschaft der Barbarossa-Thermen gilt künftig zudem ein ausdrückliches Verbot für das Telefonieren sowie das Fotografieren und Filmen. Die neuen Benutzungsordnungen treten zum 1. August 2026 in Kraft.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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