Der Startup-Verband begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, gegen Google Bußgelder in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act zu verhängen.
„Das ist ein überfälliger, aber wichtiger Schritt. Die Kommission macht deutlich, dass der DMA durchsetzbar ist und Verstöße Konsequenzen haben. Google hat seine Suchmaschine über Jahre genutzt, um eigene Angebote sichtbarer zu platzieren als die von Wettbewerbern. Dass die Kommission das nun sanktioniert, ist die folgerichtige Antwort“, sagt Christoph Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands.
Für junge Unternehmen hängt laut Stresing am fairen Zugang zu Kund*innen oft das gesamte Geschäftsmodell. Wer gegen einen Anbieter antrete, der zugleich die Suchergebnisse kontrolliere, starte strukturell im Nachteil. Dieser Nachteil wirke bis in die Kapitalbeschaffung hinein, da Investor*innen genau abwägen, ob ein Startup dauerhaft gegen einen übermächtigen Plattformbetreiber bestehen kann.
„Bleibt Machtmissbrauch folgenlos, fällt diese Abwägung immer häufiger gegen europäische Gründer*innen aus. Damit schwächt Selbstbevorzugung nicht nur einzelne Unternehmen, sondern die Innovationskraft des gesamten Standorts. Genau deshalb fordern wir die konsequente Durchsetzung des DMA seit Jahren“, so Stresing weiter.
Die Entscheidung betreffe dabei nicht nur den Einzelfall Google, sondern die Verlässlichkeit des gesamten europäischen Rechtsrahmens für digitale Märkte. Erst diese Verlässlichkeit schaffe die Planungssicherheit, auf die Gründer*innen und Investor*innen angewiesen sind.
„Entscheidend ist jetzt, dass die Strafe auch Wirkung entfaltet. Bei einem Konzern dieser Größenordnung bleibt eine Zahlung in dieser Höhe verkraftbar. Ihre abschreckende Wirkung entsteht erst, wenn die Kommission bei fortgesetzten Verstößen konsequent nachsetzt und die ihr zur Verfügung stehenden Zwangsgelder auch ausschöpft. Google hat es nun selbst in der Hand: Mit rechtskonformem Verhalten kann der Konzern weitere Strafen vermeiden. Der DMA ist für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Digitalstandorts von zentraler Bedeutung, und eine konsequente Durchsetzung entscheidet über seine Wirksamkeit“, so Stresing.
Die Kommission sollte diesen Weg fortsetzen und die noch offenen DMA-Verfahren mit derselben Entschlossenheit abschließen. Das gilt insbesondere für die laufenden Verfahren im KI-Bereich, in denen sich entscheidet, ob der DMA auch in den Märkten von morgen greift.