- DUH gewinnt Klimaklage gegen L’Oréal wegen unzulässiger Nachhaltigkeits-Werbung bei einem Garnier-Haarfärbeprodukt
- Weltgrößter Kosmetikkonzern wirbt mit vermeintlichen „Nachhaltigkeits-Engagement“ ohne die Umweltvorteile konkret zu erläutern
- Landgericht Düsseldorf stellte bereits in mündlicher Verhandlung klar: Werbung von L’Oréal mit vermeintlichem Nachhaltigkeitsverspechen ist „deutlich irreführend“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen wichtigen Erfolg gegen Greenwashing erzielt (Az.: 37 O 28/25). Der Kosmetikkonzern L’Oréal darf das Haarfärbeprodukt seiner Marke Garnier nicht mehr mit pauschalen Versprechen zu seinem „Nachhaltigkeits-Engagement“ bewerben, ohne die Umweltvorteile konkret zu erläutern. Auf der Verpackung eines Haarfärbeprodukts verspricht der Kosmetikkonzern das „Garnier-Nachhaltigkeitsengagement“ unter anderem durch „mehr Einsatz“ von recycelten Materialien und von erneuerbaren Energien sowie „mehr Einsatz“ im Kampf gegen Plastikverschmutzung. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf sind Bedeutungsgehalt und Bezugspunkt der Werbeaussagen nicht eindeutig und klar. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei nicht ersichtlich, welche Maßnahmen die Beklagte bereits ergriffen oder konkret für die nahe Zukunft geplant habe.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „L’Oréal betreibt Greenwashing mit dem Schlagwort Nachhaltigkeit und lässt offen, was davon überhaupt Realität ist. Pauschale Slogans wie ‚mehr Einsatz‘ von recycelten Materialien, ‚mehr Einsatz‘ im Kampf gegen Plastikverschmutzung und ‚mehr Einsatz‘ von erneuerbaren Energien ersetzen keine überprüfbaren Angaben zu konkreten Maßnahmen, Umfang und Wirkung. Mit solchen unverbindlichen Ziel- und Absichtsaussagen versucht der Konzern Verantwortung zu umgehen. Der Kosmetik-Riese hat nicht erklärt, was ‚umweltfreundlichere Formeln‘ und ‚mehr‘ soziales Engagement für das konkrete Produkt bedeuten – Maßnahmen? Fehlanzeige! Wie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher informierte Kaufentscheidungen treffen, wenn der Konzern verschleiert, was und wie viel er tatsächlich dafür tut? Die Klimakrise lässt sich nur eindämmen, wenn Menschen durch transparente und verlässliche Informationen klimabewusst handeln können. Genau dafür kämpfen wir mit solchen juristischen Verfahren – für ehrlichen Klima- und Umweltschutz.“
Hintergrund:
In den Urteilsgründen heißt es: „Zugleich wird ein erheblicher Teil der Verbraucher die in kleinerer Schrift gesetzte Überschrift und die in noch kleinerer Schrift gesetzte Unterschrift nicht oder nicht in ihrem Bedeutungsgehalt wahrnehmen. Denn die Überschrift beginnt mit den Worten „Das Garnier Nachhaltigkeits-Engagement“ und verweist damit ebenfalls auf eine bereits bestehende Aktivität. Das Gericht sieht bei dieser Darstellung eine erhebliche Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Formulierung „wir möchten für unsere Produkte“ nicht erkennen können, dass damit lediglich unverbindliche Ziele für die ferne Zukunft beschrieben werden.
Und weiter: „Letztlich bleibt für den Durchschnittsverbraucher unklar, welche Maßnahmen die Beklagte bereits ergriffen oder konkret für die nahe Zukunft geplant hat und ob und in welchem Umfang diese ggfs. das streitgegenständliche Produkt betreffen, so dass der Durchschnittsverbraucher nicht in der Lage ist, sich zutreffende Vorstellungen von den Vorteilen des Produkts und den wesentlichen produktbezogenen Merkmalen zu verschaffen.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)