Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.
„In der vergangenen Woche hat die Bundesregierungen Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20.Juli unvermittelt gestoppt“, sagt Manuel Becker, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Die neuen Förderzuschüsse verringern sich und werden alle sechs Monate etwas geringer.“ Insgesamt bleibt die Förderung für den Heizungstausch aber ab dem 21. Juli trotz der Kürzungen weiterhin attraktiv.
Übergangsphase bis 20. Juli: Alte Förderung für manche noch nutzbar
Verbraucher:innen, die noch keinen Förderantrag eingereicht, aber bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung beziehungsweise eine Technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erhalten haben, können ihre Förderung innerhalb der Umstellphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen. Die Frist endet am 20.07.2026 – bei der KFW um 20:00 Uhr, beim BAFA um 23:59.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ab dem 21. Juli gelten dann folgende Regelungen:
- Grundförderung bleibt erhalten: Für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss gibt es weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Kosten.
- Neuer Bonus für europäische Wärmepumpen: Ab 2027 wird ein 15-Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen eingeführt. Gleichzeitig wird die Grundförderung für diese Geräte abgesenkt.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus wird reduziert: Der Bonus sinkt ab dem 21. Juli von 20 auf 16 Prozent. Anschließend wird er alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte gekürzt.
- Höhere Förderung für einkommensschwächere Haushalte: Der Einkommensbonus wird nach Jahreseinkommen gestaffelt.
- Familien profitieren zusätzlich: Haushalte mit minderjährigen Kindern können ihr anrechenbares Einkommen um 10.000 Euro reduzieren und dadurch eine höhere Förderung erhalten.
- Bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich: Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen können künftig Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten erhalten.
- Förderungen entfallen: Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen werden gestrichen.
Schneller Umstieg: mehr Förderung
Die halbjährliche Absenkung des Klima-Geschwindigkeitsbonus und des Förderhöchstbetrags führen zu einer zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse für den Heizungstausch. „Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit der Zeit wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien sichert noch die höhere Förderung“, so Becker.
Angebotsvergleich für Wärmepumpen nutzen
Neben der Förderung spricht ein weiterer Faktor für eine zeitnahe Entscheidung: Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich entspannt. Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert. Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentale kostenlos bis zu drei Wärmpumpenangebote analysieren und vergleichen lassen.
Kommunale Wärmeplanung beachten
Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt die Energieberatung einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümer:innen erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte.
Nicht abwarten, sondern vorbereiten
Die Energieberatung empfiehlt Hauseigentümer:innen derzeit:
- Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäudesanierung jetzt prüfen
- die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen
- Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen
- auf erneuerbare Heiztechniken setzen
- notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben
Tipp: Am Donnerstag, 23. Juli, bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Online-Seminar „Übersicht der neuen Förderkonditionen – Was Sie zur neuen Förderung wissen müssen!“ an. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.vz-bw.de/node/123999
Fragen zum Thema Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.