Krankenhausreform fair gestalten – Wer frühzeitig Strukturen modernisiert hat, darf dafür heute nicht bestraft werden.

Der Hartmannbund Landesverband Baden Württemberg fordert eine grundlegende Nachsteuerung der Krankenhausreform. Mit einem auf der Landesdelegiertenversammlung in Würzburg verabschiedeten Antrag spricht sich der Landesverband dafür aus, bereits erreichte Strukturverbesserungen angemessen zu berücksichtigen, die ärztliche Weiterbildung zu sichern und die zunehmende Bürokratie bei Krankenhausrechnungsprüfungen deutlich zu reduzieren.

Im Mittelpunkt des Antrags steht die besondere Ausgangslage Baden-Württembergs. Das Land verfügt bereits heute über eine der niedrigsten Krankenhausbettendichten und eine der niedrigsten stationären Fallzahlen Deutschlands. Diese Entwicklung ist Ergebnis eines über Jahre konsequent vollzogenen Strukturwandels und einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung.

Klaus Rinkel, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Baden Württemberg, erklärt: „Baden-Württemberg hat seine Krankenhausstrukturen bereits in den vergangenen Jahren konsequent modernisiert. Wer Qualität verbessert, Spezialisierung vorangebracht und Überkapazitäten verantwortungsvoll abgebaut hat, darf im Rahmen der Krankenhausreform nicht finanziell benachteiligt werden. Strukturwandel muss belohnt werden – nicht bestraft.“

Nach Auffassung des Hartmannbundes orientieren sich Teile der derzeitigen Finanzierungsmechanismen zu stark an historischen Fallzahlen und berücksichtigen bereits erreichte Strukturreformen nicht ausreichend. Dies könne dazu führen, dass Länder mit effizienten Krankenhausstrukturen geringere Mittel aus Vorhaltefinanzierung und Transformationsfonds erhalten als Länder mit weiterhin bestehenden Überkapazitäten. Auch die Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs auf Länder mit niedrigen stationären Fallzahlen müssten überprüft werden.

Besonders kritisch bewertet der Landesverband die Gefahr einer ungeplanten Strukturbereinigung durch Insolvenzen.

„Welche Krankenhäuser künftig benötigt werden, muss auf Grundlage einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung entschieden werden – nicht durch wirtschaftlichen Zufall. Krankenhausplanung darf niemals durch Insolvenzen ersetzt werden.“

Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags ist die Sicherung der ärztlichen Weiterbildung. Strukturveränderungen dürften nicht zum Verlust von Weiterbildungskapazitäten führen. Der Hartmannbund fordert deshalb regionale Weiterbildungsverbünde zwischen Krankenhäusern und ambulanter Versorgung, eine nachhaltige Finanzierung der Weiterbildung sowie ihre verbindliche Berücksichtigung bei Krankenhausplanung und Vorhaltefinanzierung.

Deutliche Kritik übt der Hartmannbund außerdem an der vorgesehenen Ausweitung der Krankenhausrechnungsprüfungen.

„Immer neue Prüf- und Dokumentationspflichten binden hochqualifiziertes Personal in Krankenhäusern, Krankenkassen und Medizinischen Diensten, ohne dass dadurch automatisch die Versorgungsqualität steigt. Prüfverfahren müssen wissenschaftlich fundiert, repräsentativ und qualitätsorientiert sein – nicht überwiegend fiskalischen Interessen dienen.“

Mit dem Antrag fordert der Hartmannbund Baden-Württemberg Bund und Länder auf, die Krankenhausreform so weiterzuentwickeln, dass Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Qualität gleichermaßen gestärkt werden. Ziel müsse eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft sein, die Strukturqualität fördert, Bürokratie abbaut und gleichzeitig die medizinische Versorgung sowie die ärztliche Weiterbildung langfristig sichert.

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PM Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

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