Vor der für Freitag angesetzten Abstimmung über das Gesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eindringlich vor den Folgen der geplanten Einschnitte und fordert Bundestag und Bundesrat auf, das Verfahren zu stoppen.
„Trotz einiger wichtiger Korrekturen auf den letzten Metern bleibt der Kern unverändert: Dieses Gesetz wird die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern drastisch verschlechtern und zehntausende Arbeitsplätze kosten“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: Lassen Sie dieses fatale Gesetz so nicht passieren. Schützen Sie die Belange kranker Menschen, der Klinikbeschäftigten und gesetzlich Versicherten.“ Sollte der Bundestag die Vorlage dennoch so beschließen, sei der Bundesrat aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Unklar ist zurzeit noch, ob den beim Bundesverfassungsgericht eingebrachten Eilanträgen stattgegeben wird, um den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine angemessene Frist zur Überprüfung der Gesetzesvorlage zu einzuräumen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beharrt darauf, die Refinanzierung von Tariferhöhungen und der Pflege am Bett zu verschlechtern und den ohnehin notleidenden Krankenhäusern weitere Kürzungen zuzumuten. „Die Budgets der Krankenhäuser werden gekürzt, zugleich sollen Personalvorgaben gestrichen werden. Das ist ein giftiger Cocktail, der zur massenhaften Vernichtung von Arbeitsplätzen führen wird“, warnte Bühler. Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind 140.000 Arbeitsplätze durch die Gesetzesänderung bedroht. „Ein solches Stellenvernichtungsprogramm in der Industrie würde zu Recht einen Aufschrei auslösen. In den Krankenhäusern kommt hinzu: Diese Kürzungen gefährden Menschenleben. Schon jetzt können Patientinnen und Patienten oft nicht so versorgt werden, wie es nötig ist.“
Die verpflichtende Anwendung des von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelten Instruments für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Krankenhauspflege, die PPR 2.0, soll abgeschafft werden. Selbst die Pflegepersonaluntergrenzen, die eine unmittelbare Patientengefährdung verhindern sollen, sollen bei der Leistungsvergabe im Rahmen der Krankenhausreform kein Kriterium mehr sein. Für gesetzlich Versicherte sind zudem erhöhte Zuzahlungen und Leistungseinschränkungen geplant.
„Tausende sind gegen diese unsoziale und gefährliche Politik auf die Straße gegangen. Doch die Union und ihre Gesundheitsministerin ignorieren den Protest und alle guten Argumente. Die Abgeordneten müssen diesen Crashkurs stoppen“, appellierte Bühler und verlangte grundlegende Korrekturen am Gesetzentwurf. „Beitragserhöhungen können vermieden werden, indem der Bund versicherungsfremde Leistungen angemessen bezahlt und alle Einkommensarten in die Finanzierung einbezogen werden, inklusive hohe Mieteinnahmen und Aktiengewinne. Die Kürzungen sind nicht alternativlos.“