Im Rahmen sogenannter anlassunabhängiger Internetermittlungen sind das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gemeinsam gegen das Phänomen Cybergrooming vorgegangen.
Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Nach einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW hatten 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland im Alter von 8 bis 17 Jahren bereits Kontakt mit entsprechenden Anbahnungsversuchen.
Auch in Baden-Württemberg sind Kinder und Jugendliche betroffen. Im Herbst 2025 waren deshalb speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes über mehrere Tage hinweg in sozialen Netzwerken und Chatplattformen als vermeintlich Minderjährige unterwegs. Auf Grundlage der dabei geführten Chats konnten 10 tatverdächtige Männer im Alter von 19 bis 47 Jahren identifiziert werden. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind gem. § 176a StGB, der Verbreitung pornografischer Inhalte gem. § 184 StGB sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gem. 184b StGB eingeleitet.
Sollte es zu Verurteilungen kommen, drohen den Beschuldigten Geld- oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In den folgenden Monaten wurden die Wohnungen von acht Beschuldigten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht. Dabei wurden zahlreiche Computer, Smartphones und weitere digitale Speichermedien sichergestellt. Zwei weitere Tatverdächtige sind derzeit unbekannten Aufenthalts.
Die Ermittlungsbehörden appellieren, bei entsprechenden Wahrnehmungen die Polizei zu informieren. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, selbst Ermittlungen anzustellen. Dies kann strafbar sein.
Prävention: So können Erwachsene Kinder im Internet schützen Suchen Sie gemeinsam mit Kindern geeignete Internetangebote aus und vereinbaren Sie klare Regeln für die Nutzung. Kinder sollten ihr korrektes Alter bei der Anmeldung angeben, damit Sicherheitsfunktionen der Plattformen greifen. Nutzername und Profil sollten jedoch keine Rückschlüsse auf das Alter zulassen. Sprechen Sie regelmäßig über Online-Erfahrungen. Kinder sollten wissen, dass sie sich jederzeit vertrauensvoll an Erwachsene wenden können. Akzeptieren Sie auch anonyme Gesprächsbedarfe und verweisen Sie auf Hilfsangebote wie das wie Hilfeportal sexueller Missbrauch (www.hilfe-portal-missbrauch.de), Nummer gegen Kummer (www.nummergegenkummer.de) oder fragZEBRA (www.fragzebra.de). Weitere Informationen zum Thema Cybergrooming sowie Hinweise zum richtigen Verhalten nach einem Vorfall finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming Hinweise auf jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet können zudem an Plattformbetreiber, die Polizei oder Meldestellen wie jugendschutz.net oder die Internet-Beschwerdestelle gemeldet werden. Alternativ steht auch die Onlinewache der Polizei zur Verfügung. Rückfragen bitte an: Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg Pressestelle Oberstaatsanwalt Mirko Heim E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de Telefon: 0721 926-9750
PM Landeskriminalamt Baden-Württemberg