Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekräftigt anlässlich der heutigen Ausschussanhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz ihre Kritik: Aus Sicht der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gefährdet der Gesetzentwurf die Erreichung der verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele. Für den Fall einer Verabschiedung kündigt die DUH eine Klimaklage in Form einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig. Die Kostenrisiken für Haushalte sind riesig, die Abhängigkeit von fossilen Importen wächst und die Gefährdung der im Gesetz verankerten Klimaziele ist unbestreitbar. Die Mitglieder des Ausschusses für Energie haben heute die Möglichkeit, diesen Fehler zu verhindern. Sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch verabschiedet werden, werden wir es mit einer Klimaklage stoppen.“
Dazu Remo Klinger, Rechtsanwalt und geladener Experte in der heutigen Ausschussanhörung:
Dieser Gesetzentwurf birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Die auf 60 Prozent begrenzte Biotreppe und die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044 widersprechen der verfassungsrechtlich erforderlichen baldigen Klimaneutralität. Die Bundestagsabgeordneten sollten sich bewusst sein: Wird das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form verabschiedet, spricht viel dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)