Zu den für den 14. Juni angemeldeten Gegendemonstrationen aufgrund der beabsichtigten Gründung einer AfD-Jugendorganisation in Donzdorf haben mittlerweile Kooperationsgespräche mit den Beteiligten stattgefunden.
Entgegen der bisherigen Berichterstattung waren im Vorfeld keine formalen Entscheidungen des Landratsamts als Versammlungsbehörde hinsichtlich einer Zusammenlegung zweier Versammlungen an einem Ort getroffen worden. Diese Darstellung hatte bei den Anmeldenden der Versammlungen zu Irritationen geführt. Vielmehr hatte sich die Versammlungsbehörde des Landratsamts Göppingen, wie bei solchen Versammlungen üblich, im Vorfeld der Kooperationsgespräche mit der Ortspolizeibehörde der Stadt Donzdorf sowie dem Polizeivollzugsdienst hinsichtlich der Örtlichkeiten und Rahmenbedingungen abgestimmt. Dies ist deshalb wichtig, da es Aufgabe der Versammlungsbehörde ist, die Ausübung des grundrechtlich geschützten Versammlungsrechts zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit für die Teilnehmenden und die Allgemeinheit zu gewährleisten. Hierzu trifft die Versammlungsbehörde unter Wahrung politischer Neutralität und des Verhältnismäßigkeitsprinzips die erforderlichen Maßnahmen.
Insgesamt wurden drei Versammlungen beim Landratsamt angemeldet. Aus Gründen der Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf Rettungswege der Feuerwehr, ist ein Teil der angemeldeten Standorte ungeeignet.
Die Versammlungsbehörde hat deshalb im Kooperationsgepräch vorgeschlagen, die Standorte zu verlegen und räumlich unmittelbar in der Nähe der Stadthalle zusammenzulegen. Dies war seitens der Verantwortlichen für die Versammlungen nicht akzeptiert worden.
Mittlerweile hat die Versammlungsbehörde ein modifiziertes Konzept erarbeitet, das die grundrechtsgeschützte Versammlungsfreiheit für die Gegendemonstrationen sowie die AfD-Veranstaltung sicherstellt und gleichzeitig Sicherheitsaspekte und Rettungswege berücksichtigt. Das überarbeitete Konzept wurde allen Beteiligten bekannt gegeben.
PM Landratsamt Göppingen Rechts- und Ordnungsamt