Nur noch auf Platz 8 im Bundesländer-Ranking – Baden-Württemberg rutscht bei den Bearbeitungszeiten im Länder-Vergleich ab

Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Auf ihre Rück­erstattung warten mussten die baden-württembergi­schen Steuerzahler im vergangenen Jahr allerdings wieder länger. Durchschnittlich 45 Tage benötigten die Finanzämter im Jahr 2025 für die Bearbeitung der Einkommensteuererklä­rungen für das Veranlagungsjahr 2024. Damit steht das Land im deutschlandweiten Vergleich nur noch auf Platz 8. Im Vorjahr war Baden-Württemberg mit einer Bearbeitungszeit von 41 Tagen im Länder-Ranking noch auf Platz 4 gelandet.

„Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg ist es ärgerlich, dass die Finanzämter im Land jetzt wieder mehr Zeit für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärun­gen benötigten“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich. Dass es schneller geht, zeigt ein Blick auf die anderen Bundesländer. Im deutschlandweiten Vergleich beim großen Check des Bundes der Steuerzahler sicherten sich die hessischen Finanz­ämter mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 41,1 Tagen den Spitzenplatz. „Mit ein Grund für die hessische Spit­zenplatzierung dürfte das Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“ gewesen sein, welches die Steuererklärung für Arbeit­nehmer und Rentner durch einen vom Finanzamt erstellten Festsetzungsvorschlag automatisiert“, so Möller.

Doch auch in Baden-Württemberg gibt es Finanzämter, bei denen die Bearbeitung recht fix geht. Die schnellsten baden-württembergischen Ämter bei der durchschnittlichen Bearbeitungszeit waren im Jahr 2025 mit 34 Tagen jene in Sinsheim, Schwetzingen und Tauberbischofsheim, die lang­samsten waren mit 59 Tagen die Ämter in Freiburg-Stadt und Villin­gen-Schwenningen. „Damit bleibt die große Spanne in der Bearbeitungszeit je nach Wohnort zwar bestehen, konnte aber im Vergleich zum Vorjahr um sechs Tage verringert werden“, stellt Möller fest.

Erneut leicht angestiegen ist im bundesweiten Durchschnitt die Quote der vollständig automationsgestützt bearbeiteten Erklärungen. Sie kletterte im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 von damals knapp 22 Prozent auf jetzt knapp 23 Prozent. In Baden-Württemberg stagnierte die Autofall-Quote dagegen, beziehungsweise ging von 20,1 Prozent auf 20,0 Prozent sogar leicht zurück. Damit ist man Schlusslicht im Autofall-Ranking und das einzige Bundesland, in dem diese Quote rückläufig war.

Die baden-württembergischen Finanzämter führen die wieder angestiegene Bearbeitungszeit darauf zurück, dass die Abgabefrist verkürzt wurde und seit 2025 wieder, wie gesetzlich vorgesehen, am 31. Juli endete. Damit zwingt der Gesetzgeber die Steuerzahler faktisch zu einer schnelleren Abgabe der Steuererklärung. „Es zeigt sich aber, dass die Ämter selbst nicht mit der Bearbeitung hinterherkommen, wenn der Abgabetermin so früh im Jahr liegt. Vor diesem Hintergrund wäre es nur fair, wenn sich die Ämter bei Fristverlängerungen großzügig zeigen würden“, lautet die Forderung Möllers.

Mit Blick in die Zukunft bleibt zu wünschen, dass die Steuer­erklärungen in Baden-Württemberg wieder schneller bearbei­tet werden. Berechtigte Hoffnung dafür gibt das Projekt „Steu­ererklärung mit einem Klick“. Bei dieser vereinfachten digitalen Steuererklärung – die vorerst allerdings nur von einem be­stimmten Personenkreis genutzt werden kann – werden die Daten vorausgefüllt und die Abgabe soll dadurch deutlich ver­einfacht und somit weniger fehleranfällig werden.

Hinweis: Den vollständigen BdSt-Bearbeitungscheck herunterladen können Sie unter nachfolgendem Link: https://steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Baden-W%C3%BCrttemberg/BdSt_Berabeitungscheck_2025_final.pdf

PM Bund der Steuerzahler e.V.

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