Gericht schafft Klarheit beim TÜV Süd – ver.di war und ist die einzige tariffähige Gewerkschaft

Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat in einem wegweisenden Beschluss vom 19. Mai rechtskräftig festgestellt, dass es sich bei dem Verband btü (Beschäftigte der technischen Überwachung) weder nach dessen Satzung aus dem Jahr 2023 noch aus der Fassung von 2025 um eine tariffähige Gewerkschaft handelt. Damit bestätigt das LAG die langjährige Rechtsauffassung von ver.di und knüpft an die historische Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2000 an.

Hintergrund des Verfahrens war die Aufsichtsratswahl 2025 bei der TÜV Süd AG. Der dortige Wahlvorstand hatte die btü fälschlicherweise als Gewerkschaft zur Wahl zugelassen. Um die demokratischen Standards und die rechtliche Integrität der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat zu schützen, hatte ver.di die Wahl angefochten und das Statusverfahren eingeleitet.

Während ver.di als etablierte und durchsetzungsstarke Gewerkschaft bundesweit die gesamte TIC-Branche (Testing, Inspection, Certification) vertritt und die verlässliche Tarifpartnerin der gesamten TÜV Süd AG ist, fehlt es Splitterorganisationen wie der btü an der rechtlich notwendigen Durchsetzungskraft und Verhandlungsmacht gegenüber der Arbeitgeberseite. Das Gericht stellte klar, dass eine Beschränkung auf einzelne Bundesländer und wenige Tochtergesellschaften nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlichen Status einer Gewerkschaft zu erfüllen.

Manuela Dietz, ver.di-Landesfachbereichsleiterin in Bayern für öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr: „Dieses Urteil ist ein überaus wichtiges Signal für die Beschäftigten und ein Sieg für die Rechtssicherheit im Betrieb. Das deutsche Arbeitsrecht schützt den Gewerkschaftsbegriff aus gutem Grund sehr konsequent. Wenn Schein-Tarifverträge ohne echte Durchsetzungskraft die Landschaft zersplittern, gefährdet das auf Dauer die Tarifautonomie und geht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bezogen auf die Prüfunternehmen und die TÜV-Gruppe steht nun unmissverständlich fest: Nur ver.di führt hier wirksam und rechtssicher Tarifverhandlungen.“

Steve Schröder, ver.di Baden-Württemberg: „Unsere Mitglieder beim TÜV Süd haben in den letzten Jahren zu Recht gefordert, dass wir klare Kante gegen die Zerschlagung von Tarifstandards zeigen. Tarifarbeit lebt von einer starken, unteilbaren Solidargemeinschaft. Dieses Urteil belohnt den langen Atem unserer Kolleginnen und Kollegen. Wenn Beschäftigte sich nicht spalten lassen, sondern gemeinsam unter dem Dach einer starken Gewerkschaft handeln, können sie ihre Interessen in der TIC-Branche wirksam und unanfechtbar durchsetzen.“

Nach dem Urteil steht für die Belegschaft fest: ver.di ist und bleibt die wirkungsvolle gewerkschaftliche Vertretung beim TÜV Süd. Um die Interessen der Beschäftigten künftig ohne Zersplitterung durchzusetzen, begrüßt ver.di alle ehemaligen btü-Mitglieder, die ab jetzt aktiv und effektiv an starken Tarifverträgen mitarbeiten wollen.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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