Grundsteuer-Musterklagen vom Bundesfinanzhof abgewiesen – Verbändeallianz wird Verfassungsbeschwerde unterstützen

In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg hat der Bundesfinanzhof heute sein Urteil bekanntgegeben. Die Klagen zweier Grundstückseigentümer wurden vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils geht der BFH nicht von der Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes in Baden-Württemberg aus.

„Leider ist der Bundesfinanzhof unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach wie vor davon überzeugt, dass die juristischen Argumente unserer Verbändeallianz für eine Verfassungswidrigkeit des neuen baden-württembergischen Grundsteuergesetz sprechen“, machten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung deutlich und kündigten weitere juristische Schritte an. „Die von uns unterstützen Kläger werden nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz einreichen“.

Die Stimmen der Verbände zum Urteil des Bundesfinanzhofs

Eike Möller, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg:

„Für die Betroffenen ist das natürlich zunächst mal eine unerfreuliche Entscheidung. Aber über die verfassungsrechtlichen Bedenken, die im Verfahren vorgetragen wurden, kann letztendlich nur ein Verfassungsgericht entscheiden. Wir haben den Eindruck, dass die verfassungsrechtlichen Aspekte nicht genügend gewürdigt wurden. Daher ist es nun unser Ziel die beiden Musterverfahren vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen, um eine endgültige Klärung herbeizuführen.“

Sebastian Nothacker, Vorstand Haus & Grund Württemberg und Thomas Haller, Vorstand Haus & Grund Baden:

„Das baden-württembergische Grundsteuergesetz führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten für Grundstückseigentümer. Dieser Zustand kann unserer Meinung nach nicht verfassungsmäßig sein. Wir werden uns deshalb auch vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin dafür einsetzen, eine faire, verfassungskonforme Lösung zu erreichen“.

Dr. Jürgen Wetterauer, Stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum Baden-Württemberg:

„Das baden-württembergische Grundsteuermodell halten wir nach wie vor nicht für eine verfassungsgemäße Lösung. Zu viele unserer Mitglieder sind hiervon negativ betroffen. Daher werden wir den Gang der Kläger zum Bundesverfassungsgericht unterstützen.“

 

PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.

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