Windpark Königseiche: Ergebnisse der Immissionsmessung liegen vor – Betriebsanpassung erfolgt

Das Landratsamt Göppingen informiert über den aktuellen Stand nach der Immissionsmessung im Windpark Königseiche in der Nacht vom 13. auf den 14. März 2026.

Bei der vom Betreiber veranlassten Immissionsmessung wurde an drei Messpunkten gemessen. MP1 lag südlich von Baiereck außerhalb der Wohnbebauung und diente der fachlichen Einordnung der Schallausbreitung. Ein Richtwertvergleich erfolgt dort nicht. Maßgeblich für die Bewertung nach TA Lärm sind die Messpunkte an der schutzbedürftigen Wohnbebauung. Zwei weitere Messpunkte lagen am Anwesen Brunnenstraße 5, MP2 im Garten und MP3 vor dem geöffneten Fenster.

Für MP1 wird ein Beurteilungspegel von 37,7 dB(A) angegeben. Für Windgeschwindigkeiten von 10,5 und 12 m/s wurde ein Tonhaltigkeitszuschlag von 1 dB angesetzt. Für MP2 wird ein Beurteilungspegel von 36,7 dB(A) angegeben. Ein Tonhaltigkeitszuschlag wurde dort nicht vergeben. Für MP3 wird ein Beurteilungspegel von 36,5 dB(A) angegeben. Für Windgeschwindigkeiten ab 9,5 m/s wurde dort ein Tonhaltigkeitszuschlag von 3 dB angesetzt. Ein Impulszuschlag wurde an keinem der drei Messpunkte angesetzt. Nach der vorliegenden Ergebnisübersicht werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den Messpunkten der Wohnbebauung eingehalten.

Wichtig ist jedoch: Bei höheren Windgeschwindigkeiten wurde eine Tonhaltigkeit festgestellt. Tonhaltigkeit beschreibt eine auffällige Geräuschkomponente, die besonders störend wahrgenommen werden kann. Daher ist in der immissionsschutzrechtichen Genehmigung auch geregelt, dass die Windenergieanlagen nicht tonhaltig sein dürfen.

Der Betreiber hat als Sofortmaßnahme zugesagt, die Windenergieanlagen ab Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s herunterzuregeln. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde zum 08.05.2026 bestätigt. Ziel ist, die Anlagen in diesem Windbereich so zu betreiben, dass keine Tonhaltigkeit mehr auftritt.

Darüber hinaus prüft der Betreiber technische Maßnahmen, um die festgestellte tonale Auffälligkeit bei den gemessenen Windgeschwindigkeiten dauerhaft zu vermeiden. Nach Abstimmung mit dem Anlagenhersteller sollen geeignete technische Maßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit anschließend durch eine weitere Immissionsmessung überprüft werden.

Die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Betriebsanpassung und der weiteren technischen Maßnahmen werden im weiteren Verfahren durch das Landratsamt überwacht.

In derselben Nacht wurde außerdem eine weitere Messung durchgeführt, die von der Stadt Uhingen beauftragt wurde. Diese Ergebnisse wurden bislang nur vorläufig dargestellt. Eine abschließende Auswertung liegt dem Landratsamt noch nicht vollständig vor. Für die weitere Bewertung sind insbesondere noch Betriebsdaten erforderlich. Der Betreiber hat zugesagt, diese Daten für die benötigten Zeiträume zur Verfügung zu stellen.

Eine abschließende behördliche Bewertung erfolgt, sobald die vollständigen Messberichte und Auswertungen vorliegen. Das Umweltamt wird die Unterlagen fachlich prüfen und daraus die weiteren Schritte ableiten. Über den weiteren Fortgang informiert das Landratsamt zeitnah.

 

PM Landratsamt Göppingen Umweltamt

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