Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg unterstützt die Notwendigkeit, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell zu stabilisieren, und sieht in dem vorliegenden Referentenentwurf wichtige Ansätze. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer einseitigen Belastung der medizinischen Versorgung.
„Die Stabilisierung der GKV ist dringend erforderlich“, erklärt Klaus Rinkel, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Baden Württemberg. „Entscheidend ist jedoch, dass der Beitrag der Ärzteschaft hier ausgewogen ist und die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht geschwächt wird.“
Strukturelle Defizite müssen behoben werden
Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg begrüßt, dass die Notwendigkeit struktureller Anpassungen anerkannt wird. Gleichzeitig bleibt aus Sicht des Verbandes die Einnahmeseite unzureichend berücksichtigt.
„Eine nachhaltige Stabilisierung kann nicht allein über Einschnitte im Versorgungssystem erfolgen“, so Rinkel. „Versicherungsfremde Leistungen müssen konsequent aus Steuermitteln finanziert werden. Dazu gehört auch eine vollständige Finanzierung der Beiträge für GKV-versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung.“
Honorarsystem weiterentwickeln – Stabilität sichern
Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg erkennt an, dass Anpassungen im Vergütungssystem notwendig sein werden.
„Die Einschränkung nicht zielgenauer oder ineffizienter Zusatzhonorierungen wird sich in Teilen nicht vermeiden lassen“, so Rinkel. „Entscheidend ist jedoch, dass diese Anpassungen in ein konsistentes Gesamthonorarsystem überführt werden.“
- ein stabiler und verlässlicher Honorarrahmen für die patientennahe Versorgung
- Planungssicherheit für Praxen und Krankenhäuser
- die Abbildung der tatsächlichen Kostenentwicklung
„Stabile Honorare sind keine standespolitische Forderung, sondern Voraussetzung für eine funktionierende Patientenversorgung“, betont Dr. Peter Napiwotzy, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes Baden Württemberg.
„Die Orientierung an der Grundlohnrate reicht hierfür nicht aus. Sie bildet die tatsächlichen Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen nicht ab und führt bei steigenden Personal- und Sachkosten faktisch zu einer realen Absenkung der Vergütung.“
Die konkrete Ausgestaltung des Honorarrahmens muss aus Sicht des Hartmannbundes Baden-Württemberg in den bewährten Strukturen der gemeinsamen Selbstverwaltung verbleiben.
Indikationsqualität stärken – Zweitmeinung sinnvoll nutzen
Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Qualität medizinischer Entscheidungen weiter zu verbessern.
„Die Indikationsqualität ist der entscheidende Hebel für eine effiziente und sichere Versorgung“, so Dr. Dr. Galina Fischer, stellv. Vorsitzende des Hartmannbundes Baden-Württemberg.
Die Zweitmeinung wird dabei als grundsätzlich richtiger Ansatz bewertet.
„Eine Zweitmeinung darf jedoch nicht vorrangig als Instrument der Finanzsteuerung eingesetzt werden. Medizinische Entscheidungen müssen sich am Nutzen für die Patientinnen und Patienten orientieren.“
Bürokratie begrenzen – System nicht weiter überlasten
„Wir brauchen keine neuen Kontroll- und Berichtssysteme, sondern mehr Zeit für die Behandlung von Patientinnen und Patienten“, erklärt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, stellv. Vorsitzende des Hartmannbundes Baden-Württemberg.
Kontrollsysteme müssen sich aus Sicht des Hartmannbundes Baden Württemberg auf Versorgungssicherheit und Qualität konzentrieren und auf bereits vorhandenen Daten basieren. Neue Prüfstrukturen oder zusätzliche Berichtspflichten sind nicht erforderlich.
Digitalisierung gezielt nutzen – Entlastung statt zusätzlicher Belastung
Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg betont, dass die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent auf eine Entlastung der Versorgung ausgerichtet werden muss. Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen müssen dabei grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie vollständig digital umsetzbar sind. „Digitalisierung bietet große Potenziale für Effizienz und Qualität“, so Dr. Caroline Rinkel, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes Baden Württemberg. „Sie darf jedoch keine zusätzliche Bürokratie schaffen oder unausgereifte Strukturen in die Versorgung bringen.“ Digitale Anwendungen müssen praxistauglich, interoperabel und sicher sein und den Behandlungsalltag spürbar erleichtern. „Ihr Nutzen muss sich unmittelbar in einer Entlastung der Ärztinnen und Ärzte und einer besseren Patientenversorgung zeigen“, betont Rinkel.
Fazit: Reform ja – aber ausgewogen und qualitätsorientiert
„Wir brauchen eine Reform, die Qualität stärkt, Versorgung sichert und Bürokratie begrenzt“, betont Klaus Rinkel. „Nachhaltige Stabilität entsteht durch eine starke medizinische Versorgung – nicht durch Überregulierung.“
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