NABU: Agrarminister Hauk handelt offenkundig rechtswidrig – Enssle: „Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht zu Heiligabend ist geschmacklos und populistisch“

Per Rechtsverordnung hat CDU-Agrarminister Peter Hauk eigenmächtig und ohne regierungsinterne Abstimmung den Wolf zum 24.12.2025 ins baden-württembergische Jagdrecht aufgenommen. Dazu sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle: „Diese eigenmächtige Aktion von Peter Hauk zu Heiligabend ist nicht nur geschmacklos, populistisch und unchristlich – sie ist auch offenkundig rechtswidrig. Der Wolf ist nach Bundesrecht streng geschützt und kann daher auch nicht ins Entwicklungsmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Daran ändert auch die Herabstufung des Wolfes auf europäischer Ebene nichts, denn das Bundesnaturschutzgesetz ist hier als weitergehende Regelung weiterhin maßgebend. Peter Hauk nutzt die medienfreie Weihnachtszeit und die Geburt des Christkindes auf schäbige Weise aus, um Fakten zu schaffen.“

Aus Sicht des NABU geht es dem Minister dabei nicht allein um den Wolf: „Peter Hauk möchte sich zum Schluss seiner Minister-Karriere ein Denkmal setzen. Ganz offensichtlich testet er den Zusammenhalt der Landesregierung aus. Er prüft, inwieweit er wenige Monate vor der Landtagswahl den amtierenden Ministerpräsidenten Kretschmann und seinen Aspiranten Özdemir vor sich hertreiben kann. Lässt sich Ministerpräsident Kretschmann auf der Nase herumtanzen oder weist er den Minister an, die rechtswidrige Verordnung zurückzunehmen?“, fragt Enssle.

Der NABU kündigt an, die Verordnung in jedem Fall gerichtlich überprüfen zu lassen: „Wer so handelt, um einen vermeintlich pragmatischeren Umgang mit Wildtieren wie Biber oder Wolf zu erreichen, wird keine Akzeptanz dafür bekommen. Auf die Kooperation der Umweltverbände darf die Landesregierung bei dieser Vorgehensweise nicht hoffen. Das gilt für den Wolf genauso wie für die angekündigte Biberverordnung.“

Hintergrund: Die heute in Kraft getretene Rechtverordnung zum Wolf finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2025-159

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PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

 

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