Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk: Abbrennverbot im Umkreis von 50 Metern von lärm- und brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen

Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu und das neue Jahr wird mit farbenfrohem Feuerwerk begrüßt. Auf diesen Brauch freuen sich viele, schließlich dürfen die Feuerwerkskörper nur an diesen besonderen Tagen gekauft und gezündet werden. Damit die Freude daran überwiegt und größere Schäden vermieden werden, gibt es rechtliche Einschränkungen für die Abbrennorte.

Das Feuerwerk ist für viele in der Silvesternacht gar nicht wegzudenken. Auch wenn es nicht jedermanns Sache ist, ein großes Budget für die verschiedensten Feuerwerkskörper aufzubringen – eine handliche Batterie oder eine bunte Mischung gehört für die Meisten dazu. Und auch wer selbst nicht so gerne zündelt, erfreut sich in aller Regel an dem Schauspiel, wenn überall der Himmel bunt erleuchtet wird.

Es gibt jedoch auch Orte, an denen Feuerwerk weniger mit Freude, sondern vielmehr mit Störungen und Gefahren verbunden wird.

Der Gesetzgeber hat daher geregelt, dass in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdächern kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Darüber hinaus wird durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Eislingen das Abbrennen im Umkreis von 50 Metern von acht Firmen (Wiedmann & Winz, Zeller+Gmelin, Südöl, Koch Holzwerke, Fetzer Rohstoffe + Recycling, Benecke-Kaliko, Landhandel Wahl, ITW Industrial Solutions) untersagt, da dort brandempfindliche Stoffe lagern. Es sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei Feuerwerk um pyrotechnische Gegenstände handelt, die in kleinen Mengen Sprengstoff enthalten. Der Umgang sollte daher mit Bedacht erfolgen und es sollte darauf geachtet werden, dass sich im Umkreis keine leicht entflammbaren Stoffe befinden. Gefährlich kann dies auch bei privaten Gebäuden, wie beispielsweise Ställen werden, wenn dort Stroh oder Sägespäne gelagert werden. Doch auch wer selbst nichts abbrennen will, sollte vorbeugen: Im Freien sollten keine leicht brennbaren Materialien lagern. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Feuerwehr zum Löschen von gelben Säcken gerufen werden muss.

Die Verfügung für das Abbrennverbot ist auf der Homepage der Stadt Eislingen unter www.eislingen.de/öffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an das Bürger- und Ordnungsamt wenden (Kontakt: Daniela Ziegler, Telefon: 07161 804-153; E-Mail: d.ziegler@eislingen.de).

Foto (Bildquelle: Stadt Eislingen): Im Umkreis der acht markierten Eislinger Firmen ist das Abbrennen von Böllern und Raketen in der Silvesternacht verboten.

PM Stadtverwaltung Eislingen

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