Gröner muss aussagen: Zweiter Prozesstag im Parteispendenverfahren

Am Dienstag findet der zweite Prozesstag im richtungsweisenden Verfahren um die Parteispende von Christoph Gröner an die Berliner CDU statt. Gegenstand ist die Klage der Partei „Die PARTEI“ gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die mutmaßliche Einflussspende des Immobilienunternehmers an die Berliner CDU nicht zu ahnden. An diesem Prozesstag ist Christoph Gröner als Zeuge geladen. 

Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteispenden:

„Hier geht es um weit mehr als um den Einzelfall. Für eine integre Demokratie ist es zentral, dass die Regeln für Parteispenden kontrolliert werden. Bereits am ersten Tag des Verfahrens stellte das Gericht klar, dass die Bundestagsverwaltung ihrer Prüfpflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Außerdem steht fest, dass andere Parteien in diesem Fall klageberechtigt sind, was die Prüfmotivation der Bundestagsverwaltung in Zukunft wohl erheblich steigern dürfte.“

Neben der großen Bedeutung aus Demokratie- und Verfassungsperspektive ist es jedoch auch notwendig, dass das Gericht den Einzelfall restlos aufklärt, so Eschmann:

„Christoph Gröner als Zeugen zu laden, ist der richtige Schritt, um den Fall endlich aufzuklären. Wir sind gespannt, wie er die Sachlage schildert, denn eine klarere Indizienlage bei einer Einflussspende ist eigentlich kaum möglich. Sowohl Christoph Gröner als auch der Spendenempfänger Kai Wegner haben bereits öffentlich in Interviews eingeräumt, dass Forderungen mit der Spende verknüpft wurden.“

Strukturelle Schwächen bei der Kontrolle von Parteispenden

Sollte das Gericht eine illegale Einflussspende feststellen, droht der CDU eine Strafe von 2,4 Millionen Euro. Doch das darf nicht das Ende sein, findet Aurel Eschmann: „Die Bundestagsverwaltung hat im Verfahren bereits mehrfach ausgesagt, dass ihr die Möglichkeiten fehlen, einen Verdacht wie diesen wirklich aufzuklären. Auch wenn das keine glaubhafte Verteidigung in diesem Fall ist, weist das auf ein strukturelles Problem hin, denn die Bundestagsverwaltung hat tatsächlich kaum Befugnisse, um zu ermitteln und Beweise sicherzustellen.“

Über das Gerichtsverfahren hinaus braucht es Reformen, so der Experte: „Wir brauchen in Deutschland dringend eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die wirklich ermitteln kann. Frankreich geht da mit gutem Beispiel voran. Auch ein Parteispendendeckel von 50.000 Euro pro Jahr würde die Gefahr von Einflussnahme durch Spenden erheblich verringern.“

Für Interviews und O-Töne steht Ihnen Aurel Eschmann von LobbyControl vor Ort zur Verfügung.

Hintergrund

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PM LobbyControl e. V.

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