Das Kabinett hat Änderungen des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Damit soll das Aufstellen von Raumordnungsplänen verschlankt und beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet.
Die Landesregierung will das Aufstellen von Raumordnungsplänen durch Regionalverbände verschlanken und beschleunigen. Entsprechende Änderungen im Landesplanungsgesetz hat das Landeskabinett auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung zugeleitet, sodass die Änderungen noch in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten können.
„Mit diesem Gesetz gestalten wir die Planungsverfahren effizienter und flexibler, treiben die Digitalisierung voran und machen die Pläne robuster. Die Neuregelungen erleichtern zudem den Umgang mit Masseneingaben. Das ist echter Bürokratieabbau. Damit helfen wir den Regionalverbänden, die Herausforderungen der Landes- und Regionalplanung besser zu bewältigen, um beispielsweise beim Ausbau der erneuerbaren Energien oder beim Ausweisen neuer Gewerbegebiete schneller voranzukommen“, erklärte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.
Die wichtigsten Änderungen im Landesplanungsgesetz im Überblick
An die Stelle der Genehmigung der Regionalpläne tritt künftig ein Anzeigeverfahren. Damit soll die abschließende Genehmigung der Pläne verschlankt und deutlich verkürzt werden. Wenn das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nicht innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist reagiert, kann der Plan künftig sogar ohne Weiteres in Kraft treten. „Wir nehmen uns bei der Beschleunigung also auch selbst in die Pflicht“, so Razavi.
Die heutige Regelung, wonach privaten Absendern von Stellungnahmen das Ergebnis der Prüfung jeweils einzeln mitzuteilen ist, soll künftig zugunsten einer pauschalen Information entfallen. Dabei wird im Internet aufgeführt, welche Argumente vorgetragen wurden und wie sie von der Planungsbehörde bewertet wurden. Gleiches gilt für die Regelung für Masseneingaben. Die Fristen für Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sollen zudem deutlich verkürzt und verbindlich vorgegeben werden.
Bestimmte formale Fehler im Planungsverfahren sollen in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass der gesamte Plan ungültig wird. Es soll mehr Möglichkeiten geben, diese Fehler nachträglich zu korrigieren. Unwirksame Teile eines Plans können abgetrennt werden, sodass der Rest gültig bleibt. Diese Änderungen sorgen dafür, dass Planungen schneller und verlässlicher werden.
Alle Verfahrensschritte sollen künftig digital durchgeführt werden, soweit dies rechtlich möglich ist: Alle Veröffentlichungen der zuständigen Stellen sollen künftig online erfolgen. Auch Satzungen der Regionalverbände sollen ausschließlich über das Internet bekannt gemacht werden. Für Landesbehörden wird die digitale Kommunikation verbindlich vorgeschrieben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird konsequent digitalisiert. Schon heute werden die meisten Stellungnahmen per E-Mail eingereicht. Viele Regionalverbände bieten zudem bereits ein vorstrukturiertes Online-Formular an. Daneben gibt es bislang noch die Möglichkeit, einen Brief einzureichen. Diese Stellungnahmen in Papierform soll es künftig nicht mehr geben. Stattdessen sind Landesbehörden, zum Beispiel Regierungspräsidien bei Raumordnungsverfahren, künftig verpflichtet, ein Online-Formular anzubieten. Für die Regionalverbände, denen das Land dies nicht vorschreiben darf, gibt es eine entsprechende Soll-Vorgabe. „Inhaltlich vorstrukturierte Formulare machen es für die Menschen einfacher, ihr Anliegen gezielt anzubringen, und erleichtern den Behörden die Auswertung“, so Razavi.
Wer lieber frei formuliert, kann sein Anliegen auch weiterhin per E-Mail an die planende Behörde schicken. Für Menschen, die elektronische Kommunikation nicht nutzen können oder wollen, gibt es daneben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stellungnahme direkt bei der Stelle vorzubringen, die den Planentwurf veröffentlicht hat. Bürgerinnen und Bürger können während der Sprechzeiten zur Planungsbehörde kommen und ihr Anliegen mündlich vortragen. Dies wird dort verschriftet und dann in den Planungsprozess eingespeist („Vorbringen zur Niederschrift“). Auf diese Weise bleibt ein analoger Zugangsweg erhalten. Die Reform folgt hier der Änderung der Landesbauordnung im vergangenen Jahr, bei der bereits die schriftliche Nachbareinwendung auf Papier im Baugenehmigungsverfahren abgeschafft wurde.
PM Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen