Landes- und Regionalplanung: Planungsverfahren verschlanken und beschleunigen

Das Kabinett hat Änderungen des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Damit soll das Aufstellen von Raumordnungsplänen verschlankt und beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet.

Die Landesregierung will das Aufstellen von Raumordnungsplänen durch Regionalverbände verschlanken und beschleunigen. Entsprechende Änderungen im Landesplanungsgesetz hat das Landeskabinett auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung zugeleitet, sodass die Änderungen noch in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten können.

„Mit diesem Gesetz gestalten wir die Planungsverfahren effizienter und flexibler, treiben die Digitalisierung voran und machen die Pläne robuster. Die Neuregelungen erleichtern zudem den Umgang mit Masseneingaben. Das ist echter Bürokratieabbau. Damit helfen wir den Regionalverbänden, die Herausforderungen der Landes- und Regionalplanung besser zu bewältigen, um beispielsweise beim Ausbau der erneuerbaren Energien oder beim Ausweisen neuer Gewerbegebiete schneller voranzukommen“, erklärte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

Die wichtigsten Änderungen im Landesplanungsgesetz im Überblick

 

PM Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

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