Novellierung des Landeshochschulgesetzes beschlossen

Der Ministerrat hat den Entwurf zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Weiterbildung, Spitzenforschung und Gründungen aus Hochschulen werden gestärkt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Baden-Württemberg zu unterstützen.

Der Zugang zu den Hochschulen wird flexibilisiert, die Start-up-Szene gestärkt, Spitzenberufungen erleichtert, und im Lehramt wird der Duale Master eingeführt. Mit etlichen Neuerungen und Änderungen wird das Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg neu ausgerichtet.

Oberstes Ziel ist mehr Flexibilität

„Oberstes Ziel ist mehr Flexibilität, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen weiter zu stärken“, erklärte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski bei der Vorstellung des fertigen Gesetzentwurfs. Dieser wird nun nach der erfolgten Anhörung in den Landtag eingebracht. Ein Inkrafttreten der Neuerungen wird Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Ministerin Petra Olschowski sagte am 18. September 2024 in Stuttgart: „Wir schaffen neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiografien bei uns ihren Weg finden können. Professorinnen und Professoren sollen zudem mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass die Lehrenden an unseren Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung künftig stärker einbringen können. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen. Investitionen in die klügsten Köpfe, in Transfer und in Ausgründungen an Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft.“

Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sollen einfacher umzusetzen sein. Petra Olschowski erklärte: „Die Kooperation der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird immer relevanter. Gerade im Zusammenwirken ergeben sich wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche – wie wir bei unseren fünf Innovationscampus-Modellen erleben. Wir wollen künftig noch mehr solcher Kooperationen den Weg ebnen.“

Wesentliche Änderungen im Überblick:

PM Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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