Gruibingen / A8 – Ohne Kindersicherung im Auto unterwegs

Am Dienstag waren drei Kleinkinder bei einer Kontrolle in Gruibingen nicht gesichert.

Gegen 9.40 Uhr fuhr der BMW von der Tank- und Rastanlage Gruibingen auf die A8 ein. Eine Polizeistreife sah das Auto und stoppte den 26-Jährigen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten sieben Personen im Fahrzeug fest. Zwei Kinder saßen auf den Schößen von den Mitfahrern hinten. Ein Kind saß in der Mitte. Alle drei Kleinkinder waren ohne Kindersitz im Auto. In dem war auch kein Kindersitz vorhanden. Mit dem Fahrer wurde ein belehrendes Gespräch geführt. Dem 26-Jährigen wurde die Weiterfahrt mit den Kindern ohne Kindersitz untersagt. Kurze Zeit später konnte der 26-Jährige beobachtet werden, wie er in ein anderes Auto einstieg. Er wollte die Fahrt aber wieder ohne Kindersitze, wie beim ersten Stopp auch, fortsetzen. Das erkannten die aufmerksamen Beamten und stoppten die Fahrt. Der 26-Jährige muss jetzt mit einem erhöhten Bußgeld rechnen.

Hinweis: Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei sind folgenschwere Verletzungen vermeidbar! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen amtlich geprüft, gekennzeichnet und für das Kind nach Größe und Gewicht geeignet sein. Umfangreiche Informationen zu Kindern als Mitfahrer im Pkw, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Motorroller, sowie auf dem Fahrrad oder im Fahrradanhänger erhalten Sie in unserer Broschüre „Sicher an Bord!“ und unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

PM Polizeipräsidium Ulm

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