Einladung zur Bodenfeldkonferenz

Die Landkreisverwaltung Göppingen plant, das ehemalige Hotel Opus erneut für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Nachdem dort bereits letztes Jahr Geflüchtete in der Anschlussunterbringung (Zuständigkeit Stadt GP) wohnten und das ehemalige Hotel seit Ende 2023 leer steht, soll die Einrichtung
zukünftig für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten (Zuständigkeit Landkreis GP) genutzt werden.

Um Sie über die Planungen und den aktuellen Stand zu informieren, lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstaltung (Bodenfeldkonferenz) am Dienstag, 09.07.2024 um 19:00 – 21:00 Uhr
in der Turnhalle der Hermann-Hesse Realschule ein.

Die Bodenfeldkonferenzen wurden in der Vergangenheit genutzt, um aktuelle Themen und Anliegen im Bodenfeld zu diskutieren. Um dem großen Interesse vieler Anwohnerinnen und Anwohner an der
geplanten Unterkunft für Geflüchtete im ehemaligen Hotel Opus gerecht zu werden, wird in der Konferenz ausschließlich über dieses Sonderthema gesprochen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Stadtverwaltung und die Landkreisverwaltung über den aktuellen Stand der Planung, die Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Maßnahmen zur Gewährleistung einer guten Einfügung in die Nachbarschaft informieren. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden Stadt- und Landkreisverwaltung für Fragen und Diskussionen zur Verfügung stehen.

Folgende Personen werden auf Seiten der Verwaltung an der Veranstaltung teilnehmen:
 Oberbürgermeister Alex Maier
 Landrat Edgar Wolff
 Erste Bürgermeisterin Almut Cobet
 Thomas Felgenhauer (Geschäftsführer WGG)
 Dominik Köhler (Leiter des Polizeireviers Göppingen)
 Franz Schneider (Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Stadtplanung)
 Sandra Corveleyn (Integrationsbeauftragte)
 Marco Lehnert (Landratsamt Göppingen, Dezernent für Jugend und Soziales)
 Frau Krückel (Landratsamt Göppingen, stv. Abteilungsleiterin Asyl- und Flüchtlingswesen)

Die Veranstaltung ist öffentlich, richtet sich aber in erster Linie an die Anwohnerinnen und Anwohner und die Eltern der Kinder aus den Schulen und Kitas des Bodenfelds. Der erste Teil der Veranstaltung, in dem die Verwaltung über das geplante Vorhaben informiert, wird aufgezeichnet und anschließend online gestellt.

Der zweite Teil der Veranstaltung (die Diskussion und die Fragen und Antworten der Teilnehmenden) wird nicht aufgezeichnet, um einen geschützten Rahmen zu bieten. Die Teilnehmendenzahl ist aus räumlichen
Gründen auf 200 Personen begrenzt, danach erfolgt ein Einlassstopp. Bitte kommen Sie deshalb frühzeitig.

Gerne dürfen Sie vorab Fragen einreichen, deren Beantwortung Ihnen besonders wichtig ist. Hierfür oder für Rückfragen wenden Sie sich gerne an meinen persönlichen Referenten Moritz Eckhard (oberbuergermeister@goeppingen.de 07161 650-1021).

OB Alex Maier

FAQ zur Unterbringung von Geflüchteten im ehem. Hotel Opus

F: Wer ist für die Unterbringung von Geflüchteten im ehem. Hotel Opus zuständig – die Stadt Göppingen oder der Landkreis Göppingen?

A: Im ehem. Hotel Opus sollen zukünftig Geflüchtete in der vorläufigen Unterbringung wohnen. Asylsuchende verbleiben solange in der vorläufigen Unterbringung bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, max. jedoch 2 Jahre. Hier ist der Landkreis zuständig. Der Landkreis ist gesetzlich dazu verpflichtet die
Geflüchteten in den verschiedenen Gemeinden und Städten unterzubringen. Um die Unterbringung zu steuern kann die Stadt dem Landkreis Wohngebäude zur Unterbringung anbieten. In Falle des ehem. Hotel Opus ist dies über die WGG erfolgt. Damit kann die Stadtverwaltung beeinflussen wo die Menschen, die die
Stadt unterbringen muss, wohnen werden. Andernfalls blieben die Standorte der Unterbringung dem Zufall und dem Angebot aus privater Hand überlassen.

F: Was ist im ehem. Hotel Opus geplant?

A: Das ehem. Hotel Opus wurde bereits im Jahr 2023 für die Unterbringung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung (Zuständigkeit: Stadt Göppingen) genutzt. Anschlussunterbringung bedeutet, dass diese Personen bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden oder dass die Personen mehr als zwei Jahre in einer vorläufigen Unterbringung wohnten und daher ausziehen durften. Jede Kommune im Landkreis ist verpflichtet (im Verhältnis zur Einwohnerzahl) Personen in die Anschlussunterbringung aufzunehmen. Aktuell steht das ehem. Hotel Opus leer. Die Stadt Göppingen und der Landkreis Göppingen haben vereinbart, dass vor der Bodenfeldkonferenz keine Geflüchteten im ehem. Hotel Opus untergebracht werden. Stadtverwaltung und Landkreis sind sich aber einig, dass das Gebäude zukünftig für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden soll.
Im „Hotel Opus“ können zukünftig maximal 45 Personen untergebracht werden.
Aktuell ist vorgesehen, dass sowohl Einzelpersonen als auch Familien aus unterschiedlichen Herkunftsländern dort untergebracht werden. Dabei sollen dort zukünftig Geflüchtete in der vorläufigen Unterbringung wohnen. Asylsuchende verbleiben bis zum Ende ihres Asylverfahrens, aber höchstens für 2 Jahre in der vorläufigen Unterbringung. Danach haben sie die Berechtigung, in die Anschlussunterbringung zu wechseln und verlassen die Gemeinschaftsunterkunft, sobald eine andere Unterkunft gefunden oder zugewiesen wurde.

F: Wie wirken sich die zusätzlichen Personen auf die Belegung der pädagogischen Einrichtungen im Bodenfeld aus?

A: Die Grundschule Bodenfeld verfügt über freie Schulplätze in den Klassenstufen sowie ein besonderes Kontingent an pädagogischen Fachkräften. Sie ist damit gut auf die besonderen Erfordernisse von Kindern mit Fluchterfahrung eingestellt. Bei einer Belegung des Objektes durch Familien mit Kindern im Grundschulalter ist zudem eine zusätzliche Unterstützung der Bodenfeldgrundschule durch die BFD-Kraft des Referates Migration (tageweise) möglich. Der höhere Bedarf an differenziertem Unterrichten oder Fördermaßnahmen kann so leichter ermöglicht werden. Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, werden über die Platzvergabe berücksichtigt. Bei der Platzvergabe werden die städtischen Vergabekriterien angewandt (siehe Satzung auf der Homepage). Ein Kindergartenplatz kann entweder bis zu 5 km entfernt vom Wohnort oder 30 Minuten mit den Öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen sein. Daher ist die Unterbringung nicht zwingend in den Einrichtungen im Bodenfeld vorgesehen.

F: Was unternehmen die Stadt Göppingen und der Landkreis Göppingen präventiv, um das Auftreten von Problemen zu vermeiden? Und was kann getan werden, wenn doch Probleme auftreten?

A: Das Sicherheitskonzept des Landkreises sieht insbesondere für die Anfangszeit die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes vor. Der Landkreis unterstützt außerdem die Integration der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner durch eine für die Wohnheimleitung und eine für die Sozialbetreuung zuständige Stelle.
Die Sozialbetreuung ist die Ansprechperson für alle Fragen rund um das laufende Asylverfahren und jegliche Schritte der lokalen Integration (Geldleistungen, Gesundheitsversorgung, Bildung, Spracherwerb). Bei einer Belegung mit 45 Personen, wird der Landkreis für die Sozialbetreuung eine Teilzeitstelle mit ca. 50% zur Verfügung stellen, die ausschließlich für das ehem. Hotel Opus zuständig ist. Die Wohnheimleitung und der zuständige Hausmeisterdienst kümmern sich um die praktischen Belange wie die Ausstattung der Zimmer und Reparaturen. Alle Personen, die zukünftig im ehem. Hotel Opus untergebracht werden, haben bereits Erfahrungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung gesammelt. Sollte es zukünftig dauerhaft Probleme mit einzelnen Personen geben, hat der Landkreis immer die Möglichkeit diese Personen in andere Unterkünfte umzuverteilen.
Bislang reichte das Sicherheitskonzept des LRA, das auch den Einbezug von Security-Diensten vorsieht, jedoch stets vollkommen aus. Die Stadt Göppingen leistet zudem, falls erforderlich, zusätzliche Unterstützung durch den GVD. Sie wird auch die zuständige Sozialberatung unterstützen und über alle
ehrenamtlichen Angebote und offenen Angebote im gesamten Stadtgebiet informieren. Diese Angebote tragen zur Integration und Förderung der Bewohnenden bei und dazu, dass die Bewohnenden weniger Zeit in oder vor dem Gebäude verbringen. Nach Möglichkeiten werden auch Ehrenamtliche als Brücke zu Sozialraumorientierung (Fragestellungen z.B.: Wo befinden sich Spielplätze? Einkaufsmöglichkeiten?) eingesetzt werden.

F: Welche Erfahrungen gibt es mit vergleichbaren Unterkünften in Göppingen?

A: Mit der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in kleinen Einheiten, wie sie nun auch im Bodenfeld geplant ist, haben wir in Göppingen seit den Fluchtbewegungen in den Jahren ab 2015 („Göppinger Weg“) und insbesondere auch in den letzten zwei Jahren seit Beginn des Krieges in der Ukraine gute Erfahrungen gemacht. Die Unterbringung, die an mehreren Standorten in der Stadt erfolgt, gestaltet sich in aller Regel geräuschlos. Nennenswerte Probleme sind nicht an uns herangetragen worden. Kleinere Probleme, wie sie immer auftreten können, wenn Menschen zusammenleben, konnten stets schnell und in der Regel mit Hilfe der Sozialbetreuung in den Unterkünften gelöst werden.
Im „Hotel Opus“ im Bodenfeld selbst waren über annähernd ein Jahr Geflüchtete in der Anschlussunterbringung untergebracht, ohne dass Probleme aufgetreten oder die untergebrachten Personen in irgendeiner Art und Weise auffällig geworden sind. Aus unserer Sicht wird sich die Situation im Quartier im Wesentlichen nicht ändern, wenn die WGG anstatt dessen nun dem Landkreis das Gebäude für die Vorläufige Unterbringung zur Verfügung stellt.

F: An wen kann ich mich zukünftig wenden, wenn ich Fragen habe oder Probleme auftreten?

A: Zuständige Ansprechpartner bei der Stadt Göppingen sind Timo Meuser, Leitung des Fachbereichs Soziales und Integrationsbeauftragter (Tel.: 07161 650-55510; Mail: tmeuser@goeppingen.de) und Sandra Corveleyn, Integrationsbeauftragte mit Fokus Flüchtlingsarbeit (Tel.: 07161 650-55711; Mail:
sCorveleyn@goeppingen.de). Zuständige Wohnheimleitung des Landkreises Göppingen ist, Frau Mehes (Tel.: 0174-8327840; Mail: i.mehes@lkgp.de).

F: Warum sollen zukünftig ausgerechnet in Bodenfeld im ehm. Hotel Opus Geflüchtete untergebracht werden und nicht woanders?

A: Der Landkreis ist dringend auf die Erweiterung der Unterbringungskapazitäten in der Vorläufigen Unterbringung angewiesen. Auch um ausschließen zu können, dass bereits geschlossene Notunterkünfte – insbesondere diejenigen in der Öde – zu Lasten der eigentlich zugedachten Nutzung (insbes. Schul- und Vereinssport) wieder geöffnet werden müssen, ist in dieser Hinsicht eine konstruktive
Zusammenarbeit mit dem Landkreis notwendig. Es müssen aufgrund weiterhin hoher Bedarfe und Zugangszahlen insbesondere auch kurzfristige Plätze zur Verfügung gestellt werden. Dafür eignet sich das „Hotel Opus“ aufgrund der positiven Erfahrungen, die in letzten Jahren mit der Belegung im Zuge der
Anschlussunterbringung gemacht wurden sowie aufgrund des Grundriss des Gebäudes in besonderem Maße. Mit dem Konzept der dezentralen Unterbringung in kleineren Einheiten geht die Stadtverwaltung davon aus, dass eine verhältnismäßig kleine Anzahl an Personen (Vergleich: die Kapazität der GU Pappelallee liegt bei über 200 Personen) für die Zeit der Unterbringung gut in den jeweiligen Sozialraum integrierbar sind. Um darauf hinzuwirken werden die oben beschriebenen Maßnahmen ergriffen.

F: Stimmt es, dass die Stadt Göppingen mehr Geflüchtete aufnimmt als sie muss?

A: Für die Berechnung der Aufnahmequoten in der Anschlussunterbringung(!) der einzelnen Gemeinden werden die Einwohnerzahlen herangezogen. Im Bereich der vorläufigen Unterbringung ist eine solche Quote nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es sinnvoll, auch hier den Bevölkerungsanteil als Maßstab heranzuziehen. Im Zuge der angestrebten Auflösung von Notunterkünften, wie sie aufgrund der hohen Zuzugszahlen bspw. in den Turnhallen an der Öde errichtet wurden, strebt die Stadt Göppingen in Abstimmung mit dem Landratsamt Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung an, die dieser Quote entsprechen. Gemäß Quote muss die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der Anschlussunterbringung die Unterbringung von 22,47% aller AU-berechtigten Flüchtlinge, die im Landkreis leben, (derzeit rund 2.000 Personen) leisten. Aktuell sind in der Anschlussunterbringung in Göppingen effektiv rund 2.100 Personen untergebracht. Angerechnet auf die Quote werden zudem 40% der vorhandenen Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung (das sind derzeit rechnerisch rund 375 Personen). Dementsprechend werden auch die Kapazitäten im „Hotel Opus“ zukünftig zu 40% auf die Unterbringungsverpflichtungen in der AU angerechnet, was zu einer Reduzierung der aufgenommenen Personen in der AU führen wird.
Da in Göppingen aufgrund der Strukturen einer Großen Kreisstadt sehr viele Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung eigenständig privaten Wohnraum finden und selbsttätig die entsprechenden Mietverträge abschließen, ist die Anschlussunterbringung in Göppingen kaum über Zuweisungen zu steuern. Die Stadt Göppingen hält in der Anschlussunterbringung selbst nur eine sehr kleine Anzahl an Unterkünften vor.

F: Was kann ich tun, wenn ich bei der Integration der zukünftigen Bewohnenden in Göppingen unterstützen möchte?

A: In der Vergangenheit haben sich rund um die Standorte von Gemeinschaftsunterkünften („vorläufige Unterbringung“) Kreise ehrenamtlicher Engagierter gebildet. Die Stadt koordiniert und unterstützt dieses Engagement. Bitte melden Sie sich bei Frau Sandra Corveleyn, Integrationsbeauftragte mit
Fokus Flüchtlingsarbeit (Tel.: 07161 650-55711; Mail: sCorveleyn@goeppingen.de), wenn Sie Interesse haben sich ehrenamtlich für die Integration von Flüchtlingen (im Bodenfeld oder an anderer Stelle in Göppingen) zu engagieren.

PM Stadtverwaltung Göppingen

 

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