Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels

Die Stadt Göppingen erstellt aktuell einen qualifizierten Mietspiegel. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.

Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden. Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum zwischen 1. Juli und 30. Juli 2024 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 für die Befragten verpflichtend. Die Antwort ist kostenlos.

Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag, fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link, direkt online im Internet zu beantworten. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht.

„Ich darf Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, darum bitten, uns bei der Erstellung des neuen Mietspiegels für die Stadt Göppingen tatkräftig zu unterstützen und uns die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen, zur Verfügung zu stellen. Ich bedanke mich bereits jetzt für ihre Unterstützung bei der Neuerstellung unseres Mietspiegels“, so Oberbürgermeister Alex Maier.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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