Einführung der Chancenkarte zum 01.06.2024: Mit der Chancenkarte können Fachkräfte aus dem Ausland in Baden-Württemberg auf Arbeitssuche gehen

Der Bedarf an Fachkräften in Baden-Württemberg wird bis zum Jahr 2040 weiter steigen. Auch wenn wir alle inländischen Potentiale erschließen, wird es weiterhin eine Lücke geben, die wir nur mit Fachkräften aus dem Ausland schließen können. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde seit November 2023 in mehreren Etappen eingeführt – mit der Chancenkarte zum 01.06.2024 kommt nun der letzte Baustein.

Die Chancenkarte wird die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften nach Baden-Württemberg erleichtern. In Baden-Württemberg gibt es aktuell einen zweigeteilten Arbeitsmarkt: einen hohen Fachkräftebedarf auf der einen und eine geringe Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes bzw. Stagnation bei der Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite. Auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der transformatorischen Umbrüche wird der Bedarf an Fachkräften im Land bis 2040 steigen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rechnet damit, dass in Baden-Württemberg bis 2040 rund 330.000 Arbeitsplätze wegfallen, aber über 510.000 Arbeitsplätze, insbesondere für Hochqualifizierte, neu entstehen – ein positiver Saldo von rund 180.000 Arbeitsplätzen. Baden-Württemberg wird aber nur dann ein Transformationsgewinner sein, wenn es gelingt, ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte für die neu entstehenden Arbeitsplätze zu sichern. Ein Hebel, diesen Bedarf zu decken, ist die berufliche Aus- und Weiterbildung. Ein weiterer Hebel ist die Fachkräfteeinwanderung.

Mit der neuen Chancenkarte können qualifizierte Nicht-EU-Bürger, die noch keinen festen Arbeitsvertrag in Baden-Württemberg haben, anhand eines Punktesystems einreisen, um unmittelbar vor Ort nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Voraussetzung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss sowie ausreichende Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2) nachweisen. Zusätzlich muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Chancenkarte für maximal ein Jahr. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder zur Beschäftigung im Umfang von maximal 20 Stunden in der Woche.

„Wenn Menschen Berufserfahrung und persönliches Potenzial mitbringen, haben sie nun gute Chancen, direkt und ohne großes bürokratisches Verfahren in Baden-Württemberg auf Arbeitssuche zu gehen“, bewertet Martina Musati, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, die neue Chancenkarte. „Damit sich Menschen aus dem Ausland für Baden-Württemberg entscheiden, brauchen wir eine noch stärker gelebte Willkommens- und Bleibekultur. Denn: Baden-Württemberg befindet sich im internationalen Wettbewerb mit anderen Standorten um kluge Köpfe. Neben der starken THE LÄND-Kampagne mit internationaler Strahlkraft kommt es darauf an, dass die Menschen auch gerne bei uns leben und bleiben wollen.“

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zur neuen Chancenkarte finden Sie hier.
Die Erwerbsmigration aus Drittstaaten nach Deutschland wird mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf drei Säulen beruhen. Beispiele für die Neuregelungen sind:
▪ Fachkraftsäule: Menschen mit voll anerkannter beruflicher Qualifikation können künftig auch eine andere qualifizierte Beschäftigung ausüben. Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU in Regel- und Mangelberufen werden deutlich abgesenkt. Zudem kann ein größerer Personenkreis eine Blaue Karte EU erhalten, zum Beispiel Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger oder IT-Spezialistinnen und -Spezialisten ohne Hochschulabschluss.
▪ Erfahrungssäule: Für nicht-reglementierte Berufe wird die Einwanderung von Arbeitskräften mit Berufserfahrung in qualifizierte Beschäftigung erleichtert, ohne dass bereits eine berufliche Anerkennung vorliegt (sog. Anerkennungspartnerschaften).
▪ Potenzialsäule: Die Chancenkarte ermöglicht künftig einjährige Aufenthalte zur Arbeitsplatzsuche. Sie wird an Personen erteilt, die bestimmte Auswahlkriterien erfüllen (z. B. Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter).
Darüber hinaus wird die Einreise auch für Helfertätigkeiten auf Grundlage eines von der Bundesagentur für Arbeit festgelegten Kontingents möglich. Die Westbalkanregelung wird zum 01.06.2024 entfristet und ihre Kontingentierung auf 50.000 jährlich verdoppelt. Die Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.
Weitere Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier.

PM Agentur für Arbeit Göppingen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/170371/

Schreibe einen Kommentar