Die Bußgeld- und Ortspolizeibehörde appelliert an alle Hundehalter, Hunde insbesondere zwischen April bis Mitte Juli in Wald und Flur mit besonders hohem Maß zu beaufsichtigen.
Viele Wildtiere (z.B. Wildkaninchen, Rehe) haben von Anfang April bis Mitte Juli bereits Nachwuchs oder die weiblichen Tiere sind trächtig und damit in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Die Wildtiere reagieren in diesem Zeitraum besonders empfindlich auf Störungen.
Auch sonst vorbildlich erzogene Hunde können aufgrund ihres Naturinstinktes und Jagdtriebes unfolgsam werden und so eine Gefahr für Wildtiere und deren Nachwuchs darstellen. Auch Hunde, die keinen erhöhten Jagdtrieb aufweisen, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen.
Hundehalter müssen deshalb gewährleisten, dass sie auch in Wald und Flur ihren Freund auf vier Pfoten immer unter Kontrolle haben und sich dieser nicht unbeaufsichtigt entfernt.
Regeln für Hunde nach der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen:
- Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet werden kann.
- Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass sie nicht streunen können.
- Leinenpflicht im baurechtlichen Innenbereich.
- Leinenpflicht im Naherholungsgebiet Oberholz, Waldgebiete Öde und Eichert sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.
Auch innerhalb von Naturschutzgebieten – wie der Spielburg in Hohenstaufen – sind Hunde an der Leine zu führen. Schutzzweck von Naturschutzgebieten ist die Erhaltung und Förderung unter anderem des aus der dortigen Biotopvielfalt resultierenden Bestands von Fauna und Flora mit gefährdeten Arten der Roten Liste. In Naturschutzgebieten wird mit großem Aufwand versucht, den Rückgang von bedrohten Tierarten zu stoppen. Durch Hinterlassenschaften von Hunden kann auch das Wachstum von Pflanzen beeinflusst werden. Verrichten Hunde in der freien Natur ihr Geschäft, können Böden kleinflächig überdüngt und seltene Pflanzen durch nährstoffliebende Pflanzen wie Brennnesseln zurückgedrängt werden.
Auch auf bewirtschafteten Acker- und Grünlandflächen, die sich hauptsächlich außerhalb von Naturschutzgebieten befinden, kann Hundekot zu Problemen bei der Verwertung der Ernte oder zu Erkrankungen von Nutztieren führen.
Leider kommt es aktuell häufig zu Beschwerden über freilaufende Hunde in Wald- bzw. Naturschutzgebieten. Daher wird eindringlich an die Hundehalter appelliert, sich im Sinne des Natur- und Artenschutzes an die Verhaltensregeln zu halten.
Der Gemeindevollzugsdienst wird in nächster Zeit die Einhaltung dieser Regelungen verstärkt kontrollieren. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht droht ein Bußgeld.
PM Stadtverwaltung Göppingen