Die Natur darf aufatmen – NABU erleichtert über Entscheidung für das Nature Restoration Law

Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Nature Restoration Law zugestimmt. Jetzt müssen nur noch die EU-Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen, dann ist der Weg frei für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg, zeigt sich erleichtert über diese Entscheidung: „Trotz des massiven Widerstands der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Manfred Weber und den rechtsradikalen Parteien im EU-Parlament ist von dem einst starken Green Deal von der Leyens immerhin das Nature Restoration Law übriggeblieben. Offenbar konnte am Ende auch die Lobbyarbeit der unionsgeführten Agrarministerinnen und -minister der Bundesländer unter Federführung von Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk das Vorhaben nicht stoppen. Das macht Hoffnung und hebt die Bedeutung der Europawahlen im Juni für den Umwelt- und Naturschutz hervor.“

Enssle merkt an: „Aber von Gesetzen allein wird die Natur noch nicht gerettet. Was jetzt folgen muss, sind zügige Schritte, um gesunde, intakte Ökosysteme zu sichern und wiederherzustellen. Ökologisch hochwertige Flächen, wie Moore, Wälder und Auenlandschaften, die als natürliche CO2-Senken aktiv zum Klimaschutz beitragen, brauchen mehr Platz und müssen revitalisiert werden. Dafür brauchen wir auch im Naturschutz den derzeit viel diskutieren Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung.“

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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