Zu Beginn der Wandersaison der Amphibien bittet das Landesverkehrsministerium um besonders umsichtige Fahrweise an den Querungsstellen. Gleichzeitig wirbt das Land bei den Kommunen für die Förderung von Amphibienschutzanlagen.
Mit den langsam steigenden Temperaturen sind in verschiedenen Regionen Baden-Württembergs bereits wieder erste Amphibien auf Wanderung gegangen. Auf dem Weg von ihren Winterquartieren zu den traditionellen Laichgewässern müssen Jahr für Jahr unzählige Frösche, Kröten und Molche oftmals viel befahrene Straßen überqueren. Deshalb heißt es jetzt für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer: Bitte Augen auf und achtsam fahren in den Wandergebieten!
Die Straßenbauverwaltung trägt durch den Bau von dauerhaften Amphibienschutzanlagen dazu bei, dass die wandernden Tiere Straßen gefahrlos queren können. Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer sagte am Montag in Stuttgart: „Die Schutzanlagen aus Amphibientunneln und Leitelementen verbinden die wichtigen Lebensräume der Amphibien miteinander und helfen so, die biologische Vielfalt zu sichern.”
Dank an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
In Straßenabschnitten, an denen es keine fest installierten Schutzanlagen für Amphibien und andere Kleintiere gibt, unterstützen viele ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer die Amphibienwanderung: Sie stellen mobile Zäune auf und bringen die Tiere mit Eimern sicher auf die andere Straßenseite. Staatssekretärin Elke Zimmer betonte: „Ich danke allen ehrenamtlich Tätigen und den Straßenmeistereien für ihren engagierten Einsatz für unsere heimische Tierwelt.“ An die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gerichtet, bittet Staatssekretärin Elke Zimmer: „Unterstützen Sie diese wertvolle Arbeit, in dem Sie an den betroffenen Straßenabschnitten mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit fahren und auf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer achten. Das gilt besonders während der Dämmerung und der Nachtstunden.“
Förderung von kommunalen Amphibienschutzanlagen
Kommunen, in denen es einen Amphibienwanderabschnitt an einem kommunalen Verkehrsweg gibt, können unter Umständen die Förderung einer Amphibienschutzanlage beantragen. Wichtig ist, dass der entsprechende Abschnitt im „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen Baden-Württemberg“ enthalten ist. Staatssekretärin Elke Zimmer lädt ein: „Unterstützen Sie die Artenvielfalt in Baden-Württemberg mit dem Bau einer Wiedervernetzungsmaßnahme und fördern Sie zugleich die Verkehrssicherheit.“
Weitere Informationen
Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen Baden-Württemberg
In unserer dicht bebauten und von Verkehrswegen durchzogenen Kulturlandschaft ist es für Amphibien und andere Wildtiere nicht einfach, von einem Lebensraum zum anderen zu gelangen. Oft stoßen sie auf Hindernisse, zum Beispiel stark befahrene Straßen. Um der Zerschneidung von Lebensräumen und Wanderstrecken von Tieren entgegenzuwirken, hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ erarbeitet. Das Landeskonzept wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg erstellt. Es setzt sich aus den drei Projektbausteinen „Konfliktstellen auf Grundlage der Fachpläne des Landes“, „Amphibienwanderstrecken an Straßen“ und „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ zusammen.
Der Baustein „Amphibienwanderstrecken an Straßen“ war ein Kooperationsprojekt mit dem NABU Baden-Württemberg, unter dessen Federführung die Amphibienwanderabschnitte an Straßen erfasst und zusammengestellt wurden. Zahlreiche Ortsgruppen der baden-württembergischen Naturschutzverbände, die Regierungspräsidien sowie die Stadt- und Landkreise lieferten wertvolle Daten zu bekannten Amphibienwanderstrecken. Für jeden Projektbaustein des Landeskonzeptes wurden Prioritätenlisten der wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte erarbeitet. Die priorisierten Konfliktstellen werden nun nach und nach durch den Bau von Querungshilfen, insbesondere Grünbrücken und Amphibienschutzanlagen, entschärft.
Förderung für Wiedervernetzungsmaßnahmen
Seit dem 1. Januar 2020 können Wiedervernetzungsmaßnahmen an kommunalen Verkehrswegen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ sukzessive auch an kommunalen Straßen umzusetzen. Zudem können über das LGVFG auch Querungshilfen zur Vernetzung von Lebensräumen und Tierwanderwegen an kommunalen Rad- und Schienenverkehrswegen gefördert werden. Im Fokus steht dabei die Förderung von Amphibienschutzanlagen.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg