Deutsche Umwelthilfe setzt auf Druck der Zivilgesellschaft und Gerichte, um den Natur- und Klimaschutz in 2024 voranzubringen

  • Nach wegweisendem Klima-Urteil: Zentrale Aufgabe für 2024 ist weitere Verteidigung des Klimaschutzes gegen fossile Wirtschaftskonzerne und mutlose Regierungspolitiker sowie die Durchsetzung kurzfristig wirksamer Klimaschutzmaßnahmen
  • DUH schützt Fischotter vor Abschuss, klagt erfolgreich gegen Nitratbelastung im Grundwasser, stoppt neue Gasbohrungen im Wattenmeer und wird auch im kommenden Jahr gegen fossile Überkapazitäten und für den Erhalt der Natur kämpfen
  • DUH wird den von den Autokonzernen und ihrem Minister Wissing blockierten Klimaschutz im Verkehrssektor mit Sofortmaßnahmen wie Tempolimit noch in dieser Legislaturperiode auf dem Klageweg durchsetzen und zudem die zunehmende Verbrauchertäuschung mit falschen Klimaneutralitätsversprechen von Konzernen beenden
  • DUH wird Gebäudepolitik wie in den „70er Jahren“ beenden und mit weiteren Klagen zur Klimazielerreichung 2030 das Bauministerium zwingen, verantwortungsvolle Gebäudepolitik zu betreiben

 

Das wegweisende Klima-Urteil zur Aufstellung wirksamer Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Gebäude und Verkehr und das Grundsatzurteil gegen die Nitratverschmutzung unseres Grundwassers beschließen ein Jahr mit großen Erfolgen im Kampf der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für Umwelt, Klima und Verbraucher. Immer wieder zog die DUH dafür vor Gericht, denn sowohl die Ampelregierung als auch große Konzerne torpedieren den Klimaschutz und missachten dabei Vorschriften und sogar Bundesgesetze. Für das kommende Jahr 2024 sind bereits weitere wichtige Entscheidungen terminiert, wie die Verhandlung zu den Klimaklagen der DUH gegen die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Landnutzung und Industrie. Mit den Erfolgen aus diesem Jahr im Rücken blickt die DUH deshalb zuversichtlich auf das 2024 und kündigt weitere Aktionen und Verfahren für Klima- und Umweltschutz überall dort an, wo die Politik untätig bleibt.

Durchsetzung von Sauberem Wasser, Renaturierung und Stopp fossiler Großprojekte

Für den Naturschutz war das vergangene Jahr von wichtigen Erfolgen geprägt: In letzter Minute konnte am 30. November per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof München der europarechtwidrige Abschusserlass der Regierung Söder gegen den streng geschützten Fischotter gestoppt werden. Im Jahr 2024 geht die DUH ins Hauptverfahren und ist zuversichtlich, diesen Grundsatzprozess zum Erhalt des EU-Artenschutzrechtes zu gewinnen. Das EU-Renaturierungsgesetz hat die größten Hürden genommen, das Anfang des Jahres beschlossene Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Klima- und Artenkrise und das im November von der DUH erstrittene Grundsatzurteil gegen die massive Nitrat-Belastung in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist ein Meilenstein für sauberes Wasser in Deutschland.

„Politik und Gerichte haben erkannt, dass Klimaschutz und Biodiversität zusammengehören und das ist gut so. Diese Fortschritte dürfen nicht aufs Spiel gesetzt, sondern müssen vorangetrieben werden. Auch einige Bundesländer haben die Zeichen der Zeit mittlerweile erkannt und schaffen gemeinsam mit uns zukunftsfähige Lern- und Lebensräume für Schülerinnen und Schüler. So konnten wir mittlerweile in fünf Bundesländern 81 Schulen bei der Umgestaltung ihrer Schulhöfe in naturnahe und klimafreundliche Lernorte unterstützen“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die DUH fordert in diesem Zusammenhang die Einführung von Mindeststandards für grüne Schulhöfe und wird 2024 dazu einen bundesweiten Fachkongress veranstalten.

Auch energiepolitisch konnte die DUH in diesem Jahr große Erfolge feiern: So hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation auf dem Klageweg neue Gasbohrungen im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer vor Borkum vorerst gestoppt. Hier wird die DUH 2024 ins Hauptverfahren gehen. Außerdem möchte die DUH im Jahr 2024 die geplante Erweiterung der Ölbohrung im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer durch den Konzern Wintershall DEA stoppen. Beim Ausbau der LNG-Infrastruktur an der norddeutschen Küste wird die DUH verhindern, dass fossile Überkapazitäten entstehen, die dauerhaft das Erreichen der Klimaziele in Frage stellen. Das rechtliche und politische Vorgehen der DUH gegen das LNG-Terminal vor Rügen hat dazu beigetragen, dass die geplanten Kapazitäten bereits mehr als halbiert wurden. „Wir werden auch im kommenden Jahr gegen fossile Überkapazitäten und für den Erhalt der Naturperle Rügen kämpfen. Das überdimensionierte LNG-Terminal am Standort Lubmin werden wir deswegen auf politischem wie juristischem Wege stoppen“, so Sascha Müller-Kraenner.

Weitere Klimaklagen, Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sofortmaßnahmen wie ein ambitioniertes Tempolimit, Kampf für eine wirklich Saubere Luft, Stopp falscher Klimaneutralitätsversprechen und neue Klagen gegen hochgiftige Pestizide

Neben dem wegweisenden Klima-Urteil für wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für den Gebäude- wie Verkehrssektor konnte die DUH in diesem Jahr ganz konkrete Siege in Berlin feiern: Dort zog sie mit Erfolg vor Gericht für die Freigabe bereits fertiggestellter Radwege, die von der neu gewählten Berliner CDU-Senatorin aus rein ideologischen Gründen kurzfristig gestoppt wurden. Damit die Bundesregierung endlich ihr Klimaschutzgesetz in allen Sektoren ernst nimmt, hat die DUH in diesem Oktober gemeinsam mit den Beschwerdeführerinnen der wegweisenden Klima-Entscheidung von 2021 eine neue Verfassungsbeschwerde gegen das völlig unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung eingereicht. Nach der von den Autokonzernen wesentlich blockierten Novellierung des Straßenverkehrsrechts wird die DUH im kommenden Jahr außerdem intensiv bereits bestehende Möglichkeiten für Verkehrswendemaßnahmen, wie über die Lärmaktionsplanung, vorantreiben. Intensiv begleitet die DUH zudem die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie auf EU-Ebene, die die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in gesetzliche Grenzwerte übersetzen soll.

„Unsere erfolgreiche Klimaklage gegen die Bundesregierung in der vergangenen Woche ist nur der Auftakt einer ganzen Reihe von Klimaklagen gegen fossile Großkonzerne und die Bundesregierung. Wir werden in 2024 gegen die Nebelkerzen von Öl- und Autoindustrie und für eine echte Mobilitätswende und Saubere Luft kämpfen. Noch in 2024 rechnen wir mit der Verhandlung unserer Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz vor dem Bundesgerichtshof. Bereits im Februar 2024 werden drei weitere Klagen auf ein wirksames Klimaschutzprogramm bis 2030 gegen die Bundesregierung verhandelt. Bereits im Januar 2024 findet unser Dieselklagen-Musterprozess gegen den Volkswagen-Konzern statt, in dessen Rahmen wir eine Stilllegung oder Reparatur der betrügerischen Abgasanlage einfordern. Dass der Kampf gegen profitorientierte Unternehmen Erfolg hat, haben wir in diesem Jahr mit der vor wenigen Monaten beschlossenen, ambitionierten Novelle der F-Gas Verordnung der EU gesehen. Nach unserer intensiven Arbeit, bedeutet dies endlich das Aus für zahlreiche klimaschädliche Kältemittel. Wir werden 2024 dafür kämpfen, dass die Bundesregierung die Vorgaben effektiv umsetzt und nicht auf chemische Kältemittel ausweicht, die als sogenannte Ewigkeitschemikalien extrem umwelt- und gesundheitsschädlich sind“, so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.

Die DUH hat mit mittlerweile mehr als 40 Verfahren in diesem Jahr Greenwashing mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ erfolgreich gestoppt. Bisher hat die DUH kein Gerichtsverfahren verloren und mehr als die Hälfte der Verfahren konnte durch Gerichtsentscheid oder Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgreich abgeschlossen werden, darunter mit Unternehmen wie HelloFresh, dm und TotalEnergies. Für 2024 wird die DUH die von der EU beschlossenen strengen Anforderungen zur Werbung mit „Klimaneutralität“ in Deutschland umsetzen. „Klimaneutralitätsversprechen von Unternehmen sind eine besonders verwerfliche Form der Verbrauchertäuschung und beruhen praktisch nie auf reiner Emissionsvermeidung, sondern auf dem Kauf ungeeigneter Emissionsgutschriften. Wir haben dieses Jahr vor Gericht in mehreren Verfahren bestätigt bekommen: Die beworbenen Waldprojekte sind nicht zur Kompensation von Emissionen geeignet. Deshalb werden wir im kommenden Jahr unsere Arbeit in diesem Bereich ausweiten und vermehrt Netto-Null-Versprechen von Unternehmen prüfen, die in der Regel ebenfalls auf Kompensation beruhen. Auch bei unseren Klagen gegen hochgiftige Pestizide intensivieren wir unsere Arbeit im kommenden Jahr und werden gegen die Genehmigung weiterer Produkte vorgehen“, so Jürgen Resch.

Durchsetzung der Wärmewende, Solaroffensive für Deutschland und der Kampf gegen die Einweg- und Verpackungsflut

In diesem Jahr hat die Bundesregierung mit der Hängepartie rund ums Gebäudeenergiegesetz eine große Chance vertan, bei der Wärmewende umzusteuern. Dabei sind die Förderung der Wärmepumpe als klimafreundlichste Heiztechnologie, ambitionierte Sanierungsstandards und eine Genehmigungspflicht für Abrisse wesentliche Stellschrauben für mehr Klimaschutz und weniger Energiekosten im Gebäudesektor. Für eine breite Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung sind auch vermeintlich kleinere Maßnahmen wie die vereinfachte Anbringung von Steckersolargeräten von Bedeutung. Die DUH wird deshalb 2024 ihren Einsatz für Balkonkraftwerke verstärken, willkürliche Anbringungsverbote von Vermieterinnen und Vermietern notfalls vor Gericht entkräften und gesetzliche Hürden bekämpfen. Zudem treibt die DUH im kommenden Jahr die dezentrale Solaroffensive voran, um Photovoltaik dauerhaft entsprechend der Klimaschutzverpflichtungen auszubauen – egal ob auf dem Hausdach, Supermarktdach oder Parkplatz.

„In diesem Jahr haben uns die Ampelregierung und die Bauministerin in Sachen Gebäudepolitik zurückgebeamt in die 70er Jahre. Die völlig verfehlte Klimapolitik im Gebäudebereich hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin als solche verurteilt und verlangt Maßnahmen, die Bezahlbarkeit und Klimaschutz im Gebäudesektor möglich machen. Dazu zählen der Hochlauf der Wärmepumpe, eine Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten und ein verlässlicher Plan, welche Wohngebäude zuerst saniert werden müssen und wie der Staat die Menschen in Deutschland dabei unterstützen wird. Wir mussten in diesem Jahr unsere Mitarbeit im Bündnis bezahlbarer Wohnraum aufkündigen, weil das Bauministerium ungeachtet der Stimmen der Umwelt- und Sozialverbände alle Maßnahmen einseitig einkassiert hat, die tatsächlich Bezahlbarkeit und Klimaschutz gewährleisten könnten. Dazu gehören der klimazielkompatible Neubaustandard oder die neue Wohngemeinnützigkeit. Einmal mehr sehen wir einen politischen Kniefall vor der finanzstarken Immobilienlobby. Wir werden mit weiteren Klagen zur Klimazielerreichung 2030 im kommenden Jahr das Bauministerium zwingen, verantwortungsvolle Gebäudepolitik zu betreiben“, so Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin.

2024 hat die Ampelregierung erneut die Chance, einen Trendwechsel bei den immer größer werdenden Abfallbergen einzuleiten und somit Ressourcen und Energie in großem Umfang einzusparen. Die DUH wird die Novellierung des Verpackungsgesetzes intensiv begleiten, mit Forderungen für eine Einwegabgabe auf Getränke- und auf To-go-Verpackungen, für die Überarbeitung und Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht und – so lange es für verzehrfertige Speisen und Getränke keine bundesweite Abgabe gibt – die Einführung kommunaler Einwegsteuern. Neben dem Verpackungsgesetz steht auch der Abschluss der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie an, bei der die DUH auf die verbindliche Reduktion des Rohstoffverbrauchs mit klaren zeitlichen Zielen für Elektrogeräte, Batterien, Plastik und insbesondere Baustoffe einfordern wird. Aktuell kommt die Ampelregierung über Lippenbekenntnisse nicht hinaus, was faktisch einen stetigen und unwiederbringlichen Verlust von Ressourcen und Naturräumen bedeutet. Zudem wird die Bundesregierung 2024 zur Einsparung von Kosten nicht daran vorbeikommen, die Plastiksteuer für nicht recycelte Verpackungen auf die verantwortlichen Unternehmen umzulegen. Aktuell zahlen Steuerzahler die jährlich anfallenden 1,4 Milliarden Euro.

„Erneut haben wir in diesem Jahr massive Angriffe der Einweglobby auf das klimafreundliche Mehrwegsystem erlebt und die Ampelregierung sieht untätig dabei zu. Deshalb haben wir den Frontalangriff von Lidl mit Faktenchecks zu deren riesiger Werbekampagne zur behaupteten Umweltfreundlichkeit von Einweg-Plastikflaschen abgewehrt. Genauso versucht der Fast-Food-Konzern McDonald‘s mit Fake-Studien für ein ‚Weiter so‘ mit verschwenderischen Einweg-to-go-Verpackungen zu werben – auch diesen Angriff auf den Ressourcenschutz haben wir entlarvt. Auf kommunaler Ebene haben wir die Stadt Tübingen dabei begleitet, die Klage einer McDonald‘s Franchisenehmerin standzuhalten und ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erstritten: Kommunale Einwegsteuern sind zulässig! Trotzdem fehlt der Bundesumweltministerin Steffi Lemke der Mut, eine bundesweite Verpackungssteuer einzuführen. Wir werden weiter Druck machen und unterstützen die Städte auch im nächsten Jahr dabei, lokale Steuern einzuführen und selbst für eine Müllreduktion zu sorgen. Dies ist uns in Konstanz, Heidelberg und Klein-Machnow bereits gelungen. Und wir bleiben auch vor Gericht aktiv: Gegen zahlreiche Verstöße millionenschwerer Konzerne wie Starbucks, Edeka, Yormas oder Dunkin Donuts gegen die Mehrwegangebotspflicht sind wir bereits mit Klagen vorgegangen. Weitere werden folgen, bis die Mehrwegangebotspflicht flächendeckend funktioniert. Wenn die Bundesregierung die Hände in den Schoß legt, müssen wir aktiv werden“, so Barbara Metz.

Link:

Den Jahresbericht der DUH finden Sie hier: https://l.duh.de/p231206

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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