BWIHK: Weiterentwicklung der Lang-Lkw-Streckenfreigabekriterien ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimafreundlichem Güterverkehr

„Das ist ein gutes Beispiel für eine echte Entlastung der Unternehmen in Baden-Württemberg, die nun endlich die ökonomischen und ökologischen Vorteile des Lang-Lkw besser nutzen können“, so Dr. Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar, die im baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Verkehrsfragen federführend ist, zur Weiterentwicklung der Kriterien zur Streckenfreigabe für Lang-Lkw in Baden-Württemberg.

Mit den nun fallenden, bundesweit einmaligen Sonderregeln für Lang-Lkw in BW wird die Wirtschaft im Südwesten entlastet, Bürokratie abgebaut und eine jahrelange Forderung des BWIHK erfüllt. Somit gelten hier nun ähnliche Regeln für Lang-Lkw wie in anderen Bundesländern. Insbesondere die sogenannte ‚5-km Regel‘ sorgte bislang für einen Wettbewerbs-nachteil im Land. Diese nun gestrichene Vorgabe besagte, dass nur Strecken für Lang-Lkw zugelassen werden konnten, die maximal 5 km bis zur nächsten Autobahnanschlussstelle entfernt liegen.

„Die Vorteile des Lang-Lkws sind seit mehr als 10 Jahren durch diverse wissenschaftliche Studien sowie den täglichen Praxiseinsatz belegt. Der Lang-Lkw senkt den Treibstoffverbrauch pro Fahrt um bis zu 25 Prozent und bringt Effizienzvorteile“, hebt Nitschke hervor. Auch beim Fahrermangel kann der Lang-Lkw helfen. So ersetzen zwei Fahrten mit einem Lang-Lkw drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw. Damit die Entlastung wirken kann, muss der Bund nun die von den Ländern gemeldeten Strecken in die sogenannte Positivliste zügig übernehmen. Diese Liste beinhaltet die Strecken, die nach einer Prüfung für Lang-Lkw der Klassen 2-5 freigeben werden.

„Die nun erfolgte Weiterentwicklung der Streckenfreigabekriterien für Lang-Lkw ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Entlastungen auch im Verkehrsbereich zusammen mit der Politik aufwandsarm umsetzen lassen. Nun gilt es, möglichst schnell sichere Strecken für Lang-Lkw freizugeben, damit die Unternehmen mit den Transporten planen können“, so Nitschke abschließend.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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