Reform der Straßenverkehrsordnung: Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesländer auf, im Bundesrat Verbesserungen durchzusetzen

  • Entwurf der StVO-Novelle enthält nur kleinteilige Veränderungen, ist unzureichend und schwammig
  • DUH: Ziele für Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung müssen für lebenswerte Städte Vorrang vor „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ haben
  • Bundesländer müssen sich dafür einsetzen, den Kommunen Anordnung von Tempo 30, Fuß- und Radverkehrsmaßnahmen und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zu erleichtern 

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Bundesländer auf, sich im Bundesrat für eine Überarbeitung der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzusetzen. Denn der gegenwärtige Entwurf löst die groß angekündigten Verbesserungen für den Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und eine positive städtebauliche Entwicklung mitnichten ein. Vielmehr enthält er nur wenige kosmetische, kleinteilige Verbesserungen. Weiterhin ordnet er die neu eingeführten Ziele dem fatalen Paradigma der „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ unter – das Autofahren und der Verkehrsfluss bleiben damit Priorität. Zudem ist der Entwurf an vielen Stellen so unklar formuliert, dass widersprüchliche Auslegungen und Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind.

Die DUH fordert die Länder auf, sich im Bundesrat für eine Überarbeitung des StVO-Entwurfs einzusetzen: für die Einrichtung von flächendeckendem Tempo 30, mehr Platz für Fuß- und Radverkehr und eine angemessene Parkraumbewirtschaftung. Am Mittwoch, den 8. November, ist der StVO-Entwurf Gegenstand im federführenden Verkehrsausschuss des Bundesrats, voraussichtlich Ende November soll er im Bundesrat final abgestimmt werden.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der vorliegende Reformvorschlag ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kommunen, die sich echte Handlungsspielräume für eine sichere und klimagerechte Mobilität erhofft haben. Eine wirksame Reform der Straßenverkehrsordnung ist nicht vorgesehen – keine Regelgeschwindigkeit Tempo 30, keine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung, keine Vereinfachungen bei der Einführung von Einbahnstraßen und Durchfahrtssperren. Stattdessen immer mehr Ausnahmen, immer mehr Flickwerk und unklare Formulierungen, die Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor öffnen. Nun stellt sich die Frage: Werden die Bundesländer dem Autominister Wissing Folge leisten und dieses Mini-Reförmchen durchwinken?

Die zentralen Kritikpunkte der DUH:

  • Weiteres Stückwerk: Die neuen Möglichkeiten für Tempo 30 beziehen sich nur auf kurze Streckenabschnitte und Straßen vor Zebrastreifen und Spielplätzen sowie an „hochfrequentierten Schulwegen“ anstatt Regelgeschwindigkeit Tempo 30 einzuführen.
  • Es besteht keine Möglichkeit der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung.
  • Die Anordnung aus Umwelt- oder Klimagründen gilt nur für klar definierte Maßnahmen wie Radwege und Busspuren, nicht etwa für Durchfahrtssperren oder Einbahnstraßen. Wohngebiete ohne Durchgangsverkehr lassen sich so nicht realisieren.
  • Busspuren sollen zukünftig durch die Freigabe für unterschiedliche Mobilitätsformen entwertet und der Busverkehr ausgebremst werden.
  • Es werden keine weiteren Maßnahmen gegen illegales und gefährliches Gehwegparken getroffen.

Link: 

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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