Schneller Abschluss, fehlende Beratung – Verbraucherzentrale mahnt Online-Versicherungsvermittler erfolgreich ab

Immer mehr Verbraucher:innen schließen online Versicherungen ab – auf einem riesigen Markt, auf dem manche Versicherungsanbieter versuchen, Verbraucher:innen zum schnellen Abschluss zu bewegen und bestehende Gesetze zu umgehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat unter anderem deshalb die Insurance Hero GmbH erfolgreich abgemahnt, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu einem schnellen Abschluss ohne Beratung bewegen wollte.

„Gerade bei so komplexen und erklärungsbedürftigen Produkten wie Versicherungen ist eine Beratung besonders wichtig“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Deshalb ist es wichtig, dass sich auch Versicherungsanbieter im Internet an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) in Bezug auf den dort vorgeschriebenen Beratungsprozess durch den Anbieter halten“, so Grieble weiter.

Daran hielt sich die Insurance Hero GmbH aber nicht, wenn sie Verbraucher:innen am Ende des Abschlussvorgangs bestätigen ließ, dass sie sich eigenständig mit dem als komplex einzuschätzenden Versicherungsschutz vertraut gemacht haben und keine Beratung benötigen.

Das kann weitreichende Folgen haben hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter. Wenn Verbraucher:innen angeben, keine Beratung zu wünschen, können keine Schadensersatzansprüche aus Falschberatung geltend gemacht werden. Es ist wichtig, dass sich Anbieter an die Vorgaben des VVG halten, das grundsätzlich die Versicherungsberatung vorsieht. Das gilt natürlich auch für Insurtechs.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Insurance Hero wegen beider Verstöße abgemahnt. Daraufhin hat der Anbieter wegen der Umgehung des Beratungspflichtprozederes eine (Teil-) Unterlassungserklärung abgegeben. Da sich die Insurance Hero jedoch geweigert hat, auch wegen des anderen Verstoßes eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale am Landgericht Hamburg Klage eingereicht. Im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens hat die Insurance Hero eingelenkt und den Unterlassungsanspruch anerkannt. „Es ist nie sinnvoll, auf eine Beratung zu verzichten“, sagt Grieble.

PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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